Wie weiter mit dem geplanten Abriss in der Hildburghauser Straße/Luckeweg (B-Plan V-94)?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage Wie ist der aktuelle Stand des B-Plan Verfahrens „Hildburghauser Str./Luckweg“?

Antwort auf 1. Frage Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-94 VE befindet sich in der Vorbereitung des nächsten Verfahrensschritts der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB).

2. Frage Wie sieht der konkrete Zeitplan des weiteren Verlaufs des Verfahrens aus (2022/2023)?

Antwort auf 2. Frage Ein verlässlicher konkreter Zeitplan kann derzeit nicht aufgestellt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 7-94 VE befindet sich in der Vorbereitung der förmlichen Beteiligung gem. §4 (2) BauGB. Hierfür werden derzeit verschiedene Gutachten vom Vorhabenträger vorbereitet und sind seitens des Fachbereichs Stadtplanung zu prüfen. Zudem ist das Thema des Umzugs der Bewohner des Wohngebäudes Luckeweg 31/37, dessen Abriss geplant ist, noch nicht abschließend geklärt.

1. Nachfrage Inwieweit sind dem Bezirksamt die Alternativvorschläge und das CO2 Gutachten seitens der MieterInnen bekannt?

Antwort auf die 1. Nachfrage Das Thema „CO2 Einsparungen bei geplanten Bauvorhaben berücksichtigen“ (Drucks. Nr: 0027/XXI, Antrag Fraktion DIE LINKE) wurde bereits in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 16.02.2022 vorgelegt und mehrstimmig nicht beschlossen. Die erklärten Ziele der Landesregierung Berlins sind, die Schaffung von Wohnungsneubau und der dazugehörigen Infrastruktur mit höchster Priorität voranzubringen. Um das Ziel, mindestens 200.000 neue Wohnungen bis 2030 zu bauen, zu erreichen, sollen zusätzliche Potenziale, unter anderem durch Erweiterung der Kulisse und einer höheren Dichte in bereits bestehenden Quartieren sowie zusätzliche neue Stadtquartiere geplant werden. Mit dem Neubau von ca. 290 Wohnungen im Zuge des Bauvorhabens „Marienfelder Vielfalt“ und der Optimierung der städtebaulichen Situation im Quartier, soll diesem Ziel Rechnung getragen werden.

2. Nachfrage Wie ist der Stand des Sozialplanverfahren?

Antwort auf die 2. Nachfrage Der Bericht über den Sozialplan gem. § 180 BauGB liegt vollständig seit dem 24.08.2022 vor. Die vom Rückbau betroffenen Haushalte wurden von dem für das Sozialplanverfahren beauftragten Büro im Zuge dessen mehrmals schriftlich sowie persönlich kontaktiert. Letztendlich wurden die Bemühungen die nachteiligen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens und dem damit verbundenen Rückbau des Wohngebäudes Luckeweg 31/37 mildernd entgegenzuwirken, leider kaum bis gar nicht von den betroffenen Haushalten wahrgenommen.