Vom Sozialamt organisierte Tagesausflüge für Senior:innen, nicht für Menschen im Rollstuhl?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Aus welchen Gründen bietet das Sozialamt keinen barrierefreien Fahrdienst, auch mit Begleitperson, bei den Tagesausflügen für Senior:innen mehr an?

Antwort des Bezirksamts: Sofern ausreichend Mittel vorhanden waren, wurden die Ausflüge in der Vergangenheit auch für an einen Rollstuhl gebundene und nicht umsetzbare Personen mit einem speziellen Fahrdienst angeboten – zuletzt im Jahr 2017. Da im Jahr 2017 jedoch keine Person das Angebot wahrnahm, die nicht mindestens über einen faltbaren Rollstuhl verfügte,  wird auf das sehr kostenintensive Angebot seitdem verzichtet. Hierbei spielte auch eine Rolle, dass hierfür keine Stiftungsmittel mehr zur Verfügung standen und das Angebot komplett aus der Altenhilfe finanziert werden musste. Die Busse werden von Personen eines Sanitätsdienstes und eines Mobilitätshilfedienstes begleitet, sodass Personen, die einen Rollator oder einen faltbaren Rollstuhl nutzen bzw. umsetzbar sind, teilnehmen können.

2. Wie will das Bezirksamt die Teilhabe und Integration von Rollstuhlfahrenden künftig bei o.g. Ausflügen ermöglichen?

Antwort des Bezirksamts: Alle Personen, die über einen faltbaren Rollstuhl verfügen und umsetzbar sind, können teilnehmen. Das Amt für Soziales wird auch in Zukunft versuchen weitere Mittel einzuwerben, um allen mobilitätseingeschränkten Personen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Nachfragen:

  1. Welche Mittel, außer Stiftungsgeldern, werden für diese Angebote für Senior:innen verwendet?

Antwort des Bezirksamts: Das Angebot wird nicht aus Stiftungsmitteln finanziert, sondern aus Mitteln der Altenhilfe (Kapitel 3930 – Titel 67141).

2. Wird bei der Planung der Ausflüge die Behindertenbeauftragte ggf. mit einbezogen, wenn Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind (auch bei der Umsetzung) sich anmelden?

Antwort des Bezirksamts: Die Seniorenarbeit arbeitet bisher mit dem Mobilitätshilfedienst der Johanniter Unfallhilfe und einem Sanitätsdienst zusammen, um mobilitätseingeschränkten Personen die Teilnahme zu ermöglichen. Gern wird das Amt für Soziales die Anregung der BVV aufnehmen und gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten versuchen zusätzliche Mittel für die Teilnahme von Rollstuhlfahrern einzuwerben.