Zwischenlösung für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse bis Haus der Jugend fertiggestellt ist
Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)
1. Frage
Welche Miet-Objekte hat das Bezirksamt bisher wegen Anmietung ab September für Potse (über den Trägerverein) geprüft und gibt es dazu ggf. eine verbindliche Zusage?
Antwort
Das Jugendamt verweist einleitend auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 17.03.2026 zur Zukunft der selbstverwalteten Jugendeinrichtung Potse sowie die hierzu in der 51. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.03.2026 gemachten Ausführungen.
Dort wurde insbesondere dargelegt, dass die Nutzung der Alten Zollgarage als temporärer Standort längstens bis zum 16.09.2026 gesichert ist und eine darüberhinausgehende Verlängerung vertraglich nicht vorgesehen ist. Zudem wurde ausgeführt, dass sich das Jugendamt in einer intensiven Prüfphase möglicher Alternativstandorte befindet und die Potse in die entsprechenden Prozesse einbezogen ist. Vor diesem Hintergrund beantwortet das Jugendamt die vorliegende Kleine Anfrage wie folgt:
Das Jugendamt steht im fortlaufenden Austausch mit dem Trägerverein der selbstverwalteten Jugendeinrichtung Potse, der als eigenständiger Vertragspartner potenzieller Mietverhältnisse fungiert und parallel eigenständig nach geeigneten Räumlichkeiten sucht.
Das Jugendamt unterstützt diesen Prozess aktiv, insbesondere durch fachliche Beratung, Prüfung von Standortoptionen sowie Begleitung von Abstimmungen mit relevanten Akteur*innen.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden und werden fortlaufend verschiedene Mietobjekte hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung geprüft. Eine verbindliche Zusage für einen konkreten Standort liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor, da die erforderlichen Prüf- und Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind.
Konkrete Objekte können zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden, da sich mehrere Optionen noch in unterschiedlichen Prüfstadien befinden und noch keine abschließende Auswahl getroffen wurde.
2. Frage
Wäre die ehemalige Spielhalle in Alt-Tempelhof 17 (Leerstand seit mind. 5-10 Jahren) eine Option für Potse, bei der vor dem Umzug von Potse in die Alte Zollgarage ein Lärmgutachten erstellt wurde?
Antwort
Die benannte Liegenschaft wird als grundsätzlich prüfbarer Standort eingeordnet.
Da entsprechende Bewertungen zum Standort bereits einige Zeit zurückliegen, ist für eine belastbare Einschätzung eine erneute, aktuelle Gesamtbewertung erforderlich. Diese umfasst insbesondere die bauliche Situation, die Nutzbarkeit für Angebote der Jugendarbeit sowie die Frage der Verträglichkeit im Hinblick auf das Umfeld.
Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch keine abschließende Einschätzung zur Eignung als temporärer Standort getroffen werden.
3. Frage
Wird die ehemalige Spielhalle durch Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erneut geprüft, wenn ja oder nein, mit welcher Begründung und welche Aussagen gibt es zu dem Lärmgutachten?
Antwort
Im Rahmen der weiteren Standortprüfung kann die benannte Liegenschaft erneut einbezogen werden. Sofern der Standort weitergehend betrachtet wird, wäre auch das seinerzeit erstellte Lärmgutachten in eine aktuelle Bewertung einzubeziehen und gegebenenfalls zu überprüfen. Dabei wären die derzeit geltenden Anforderungen sowie die aktuelle Nutzungssituation im Umfeld zu berücksichtigen.
4. Frage
Werden Räume in der Potsdamer Straße 140 (derzeit Leerstand) geprüft und welche Bedingungen müssten für eine temporäre Nutzung für Potse erfüllt werden?
Antwort
Wie bei allen in Betracht kommenden Anmietungen würde ein möglicher Mietvertrag durch den Trägerverein abgeschlossen werden. Im Rahmen einer möglichen Nutzung ist zu berücksichtigen, dass die Anmietung keine höheren Kosten als die derzeitigen Aufwendungen verursachen sollte, die Räumlichkeiten für Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII geeignet sein müssen und die Anforderungen des Lärmschutzes sowie die Verträglichkeit der Nutzung im Hinblick auf das Umfeld zu prüfen sind.
Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht erfolgt.
5. Frage
Gibt es Gründe, wenn ggf. ja, welche die eine Nutzung in der Potsdamer Straße 140 verhindern könnten?
Antwort
Eine Nutzung könnte insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn sich im Rahmen der Prüfung ergibt, dass die Räumlichkeiten für die vorgesehene Jugendarbeit nicht geeignet sind. Dies kann sich beispielsweise aus der baulichen Beschaffenheit, einem ungeeigneten Zuschnitt oder fehlenden Nutzungsmöglichkeiten ergeben, ebenso aus Anforderungen des Lärmschutzes oder aus Nutzungskonflikten im Umfeld.
6. Frage
Werden bei der Suche nach geeigneten Räumen auch laute Nutzungen mitbedacht, wenn nein, aus welchen Gründen?
Antwort
Bei der Standortsuche werden die spezifischen Anforderungen selbstverwalteter Jugendkulturarbeit berücksichtigt, zu denen auch lärmintensivere Nutzungsformen gehören können. Gleichzeitig ist im Rahmen einer zeitlich begrenzten Zwischenlösung eine Abwägung zwischen diesen Anforderungen und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort erforderlich, insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz und die Verträglichkeit im Umfeld.
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