Zukunft der landeseigenen Kleingartenanlagen im Bezirk
Kleine Anfrage, Harald Gindra (Die Linke.)
Frage 1:
Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.02.2026 für
ein Kleingartenflächensicherungsgesetz (Drucksache 19/2822) und dessen Umsetzung im
Bezirk?
Antwort auf Frage 1:
Ich danke meiner Kollegin, Dr. Saskia Ellenbeck für die Zuarbeit. In der Praxis wird das neue
Kleingartenflächensicherungsgesetz im Bezirk aus hiesiger Sicht nicht viel ändern. Zwar
werden zukünftig Kündigungen durch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erschwert.
Wenn erforderlich, sind diese aber weiterhin möglich. Auch die Ausführungen zur
Ersatzflächenpflicht bestanden bereits zuvor. Abgesehen davon gilt bei allem auch das
Bundeskleingartengesetz und "Bundesrecht sticht Landesrecht".
Frage 2:
Welche Veränderungen haben sich im Bestand der bezirklichen landeseigenen
Kleingartenanlagen (KGA) seit dem Senatsbeschluss zum Kleingartenentwicklungsplan
2030 (vom August 2020) ergeben?
Antwort auf Frage 2:
Wie im Kleingartenentwicklungsplan (KEP) vorgesehen, wurde die KGA Morgengrauen für
einen neuen Schulstandort gekündigt. Weitere Veränderungen gab es nicht.
Frage 3:
Für welche landeseigenen Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk bereits aufgestellte oder
beschlossene Bebauungspläne, die eine andere als die kleingärtnerische Nutzung
beinhalten und wie wird das Bezirksamt die Anlagen vor künftigen Nutzungsänderungen
zur Sicherung des vorhandenen Grüns schützen (bitte Angaben zu jeder einzelnen KGA)?
Antwort auf Frage 3:
Nachstehend eine Tabelle mit den Kleingartenanlagen auf deren Flächen eine andere als die
kleingärtnerische Nutzung bauplanungsrechtlich festgesetzt ist:
Hier ist die bereinigte Tabelle im kopierbaren Markdown-Format:
| Name der KGA | Bezirksregion | Bebauungsplan – Nummer und Status | Nutzung gemäß B-Plan | KEP-Kategorie |
|---|---|---|---|---|
| Kolonie Maxstraße | Friedenau Ost | XI-118, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Papestraße (tlw., am Loewenhardtdamm) | Tempelhof Nord | XIII-26, festgesetzt | Vorbehaltsfläche Kita | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Eschenallee (tlw., Paul-Schmidt-Str.) | Tempelhof Südwest | XIII-32, festgesetzt | Nördlicher Teilbereich und Mitte: öffentliche Parkplatzfläche; südlicher Teilbereich: öffentliche Grünfläche | Norden und Süden: Langfristige Nutzungsperspektive; Mitte: Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Eschenallee (tlw., Marienhöher Weg) | Tempelhof Südwest | XIII-32, festgesetzt | Gemeinbedarf, Vorbehaltsbauplatz Schule | Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Feldschlößchen | Tempelhof Südwest | 7-37 Bd, festgesetzt | Überleitungsbebauungsplan, Allgemeines Wohngebiet | Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Borussia | Tempelhof Südwest | 7-37 Bd, festgesetzt | Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet | Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Frieden I | Tempelhof Südost | XIII-17a, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Germania | Tempelhof Südost | 7-82 b, festgesetzt | Gemeinbedarf, Polizei | Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Südring | Tempelhof Südost | XIII-B 1, festgesetzt | Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Albrechtshöhe (tlw., östl. Komturstr.) | Tempelhof Südost | XIII-B 1, festgesetzt | Überleitungsbebauungsplan, Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Morgengrauen (am Wolfsburger Weg) | Mariendorf Nord | XIII-68, festgesetzt | Gemeinbedarf, Schule und Kita | Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Fröhliche Eintracht | Mariendorf Nord | XIII-134, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Abendrot (tlw.) | Mariendorf Nord | XIII-135, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Alpental (nördl. Teilbereich) | Mariendorf Nord | XIII-184, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Kleeblatt (nördl. Teilbereich) | Mariendorf Nord | XIII-184, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Wild-West (teilweise) | Mariendorf Nord | XIII-44, festgesetzt | Gemeinbedarf, Kita | Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Kaisergarten | Mariendorf Nord | XIII-102, festgesetzt | Gemeinbedarf, Schulsportplatz | Bauliche Entwicklung |
| Kolonie Sandwüste | Mariendorf Süd | XIII-24, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie An der Rennbahn (tlw./südl.) | Mariendorf Süd | XIII-188, festgesetzt | Gewerbegebiet | Langfristige Nutzungsperspektive |
| Kolonie Erholung | Marienfelde Nord | XIII-61, festgesetzt | Öffentliche Grünfläche | Dauerhaft zu erhalten |
Derzeit sind keine Bebauungsplanänderungen zum Schutz der aufgelisteten
Kleingartenanlagen in Bearbeitung. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und
städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch
Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 BauGB). Bebauungsplanverfahren sind zeit- und
personalintensiv. Entsprechend muss bei der Aufstellung von Bebauungsplänen priorisiert
werden. Aufgrund des angespannten Berliner Wohnungsmarktes liegt die aktuelle
Priorisierung bei Bebauungsplanverfahren, die Wohnungsbau ermöglichen.
Frage 4:
In welchen Größenordnungen können im Bezirk Ersatzflächen für KGA bereitgestellt
werden, die für soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Sport) aufgegeben werden sollen?
Antwort auf Frage 4:
Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) nennt im Bezirk Tempelhof-Schöneberg drei
Ersatzstandorte: Erweiterung KGA Wildspitz (Ankauf erforderlich), Lichtenrader Damm und
Erweiterung KGA Spreewald mit insgesamt 13.818 m² Fläche, was 53 Parzellen entspricht.
Als potenzielle Ersatzflächenstandorte werden auch aufgegebene Teilflächen von
Friedhöfen gesehen. Des Weiteren soll gemäß KEP der Ankauf von Grundstücken in
Betracht gezogen werden. Eine Größenordnung ist hierzu noch nicht ermittelt.
Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino.
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