Zukunft der landeseigenen Kleingartenanlagen im Bezirk
Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)
Frage 1:
Wie schätzt das Bezirksamt den aktuellen Stand des Bauprojekts ein?
Antwort auf Frage 1:
Die Bauarbeiten am Dachausbau sind seit längerer Zeit nicht fortgeführt worden. Die genehmigten bzw. angezeigten Baumaßnahmen wurden bislang nicht fertiggestellt. Nach Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde befinden sich die Gebäude weiterhin in einem unfertigen Zustand. Eine Nutzungsaufnahme der neu geschaffenen Dachgeschosse ist bislang nicht erfolgt.
Frage 2:
Wann ist mit einem Abschluss des Bauprojekts zu rechnen?
Antwort auf Frage 2:
Hierzu liegen der Bauaufsichtsbehörde keine Informationen vor. Der weitere Fortgang des Vorhabens hängt von Entscheidungen und Maßnahmen des Vorhabensträgers bzw. des Insolvenzverwalters ab. Ein konkreter Zeitpunkt für die Fertigstellung kann daher derzeit nicht benannt werden.
Frage 3:
Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem Jahr 2025 im Einzelnen ergriffen, um den Vorhabenträger des Dachausbaus zu bewegen, das Wohnhaus wieder in volle Funktionsfähigkeit zu versetzen?
Antwort auf Frage 3:
Die Bauaufsichtsbehörde hatte Anfang 2026 mit dem Insolvenzverwalter Kontakt. Hierbei kam es insbesondere zu:
- Prüfung der Genehmigungslage und der Fortgeltung der für das Vorhaben maßgeblichen Entscheidungen,
- Übermittlung einer bauaufsichtlichen Einschätzung zur Wirksamkeit der Genehmigungsfreistellungen, Ausnahmen und Befreiungen,
- Hinweise auf die für eine Fertigstellung und spätere Nutzungsaufnahme erforderlichen Nachweise.
Die Einflussmöglichkeiten der Bauaufsicht auf den Vorhabenträger sind begrenzt. Die Bauaufsicht kann die Fertigstellung eines privaten Bauvorhabens nicht "anordnen" oder „den Vorhabenträger zur Fertigstellung bewegen“, solange keine konkreten bauordnungsrechtlichen Verstöße vorliegen. Eine Fertigstellungsfrist gab es damals ebenfalls noch nicht und wurde erst mit der 6. Änderung der BauO Bln auch für das Genehmigungsfreistellungsverfahren geregelt.
Frage 4:
Welche Unterstützung erhielten mobilitätseingeschränkte Bewohner_innen, die bald 5 Jahre ohne Aufzug auskommen mussten?
Antwort auf Frage 4:
Der Bauaufsicht liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche individuellen Unterstützungsleistungen Bewohnerinnen und Bewohner gegebenenfalls von Dritten erhalten haben. Die Bauaufsichtsbehörde verfügt über keine Zuständigkeit für die Organisation oder Bereitstellung entsprechender Unterstützungsangebote.
Frage 5:
Welche laufenden Verfahren gegen welche Adressaten sind noch nicht abgeschlossen (Anordnungen, Rechtsmittel, Gerichtsverfahren)?
Antwort auf Frage 5:
Gegen den Vorhabenträger werden derzeit keine bauaufsichtlichen Ordnungsverfahren geführt. Insbesondere bestehen keine laufenden Anordnungs-, Zwangsmittel-, Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Vorhabens.
Das Vermögen des Vorhabenträgers befindet sich nach Kenntnis der Bauaufsichtsbehörde in einem Insolvenzverfahren. Ansprechpartner der Bauaufsicht ist daher der bestellte Insolvenzverwalter.
Dateien
- Antwort
PDF-Datei (93 KB)
