Verzögerungen bei der Gewährung von sozialen Leistungen
Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)
1.) Hat sich die Anzahl der Antragstellenden für soziale Leistungen beim Sozialamt 2024, im Vergleich zu 2023 und 2022 verändert, wenn ja, wie sind die Unterschiede?
Es erfolgt keine statistische Erhebung zur Anzahl der Antragsteller.
2.) Welche konkreten Leistungen wurden in den letzten Jahren vom Sozialamt am häufigsten benötigt?
Nach allgemeinen Erfahrungswerten werden die existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung nach dem vierten Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) am häufigsten in Anspruch genommen. Eine häufige Nachfrage gibt es außerdem hinsichtlich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und nach dem dritten Kapitel SGB XII.
3.) Bei der Anzahl der beantragten Leistungen in 2024, wurden welche Leistungen (auch an Geflüchtete) nicht gewährt und mit welcher Begründung?
Die Anzahl eingehender Anträge und etwaige Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erhoben.
4.) Zu wie vielen Prozessen, geführt von Leistungsberechtigten in 2022, 2023 und 2024 aufgrund ablehnender Bescheide, kam es und wie waren die Resultate der Prozesse?
Im Kalenderjahr 2022 wurde gegen 72 erlassene Widerspruchsbescheide Klage erhoben, im Kalenderjahr 2023 gegen 83 erlassene Widerspruchsbescheide, im Kalenderjahr 2024 bisher gegen 36 erlassene Widerspruchsbescheide. Zu der Erfolgsquote liegen keine statistischen Erhebungen vor.
5.) Wenn vom Bezirksamt (Sozialamt) Prozesse verloren werden, kommt es danach zu einer Aufarbeitung der Fälle und ggf. einem anderen Verfahren?
Alle Verfahren werden jeweils nachbetrachtet und – soweit möglich und erforderlich – bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Allerdings ergeben sich regelmäßig nach Erhebung der Klage neue Erkenntnisse, beispielsweise, weil ergänzende Unterlagen vorgelegt werden oder weil sich der Sachverhalt nach der mündlichen Anhörung anspruchsberechtigter Personen in der mündlichen Verhandlung beim Sozialgericht anders als nach der Aktenlage darstellt. Insoweit sind die Widerspruchsentscheidungen jedenfalls im Zeitpunkt des Erlasses regelmäßig zutreffend, auch wenn der Bescheid im Ergebnis keinen Bestand haben sollte.
6.) Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Umzugswünschen der sogenannten Kunden, auch bzgl. der Geflüchteten?
Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in einzelnen Fallgruppen werden statistisch nicht erhoben.
7.) Wie verhält sich das Bezirksamt bei Beschwerden von Leistungsbeziehenden vom Sozialamt, wie Verzögerungen von Bescheiden, oder der Ablehnung von Beratungen u.s.w.?
Alle Beschwerden werden zentral erfasst und anschließend an den jeweils zuständigen Fachbereich mit der Bitte um eine Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist weitergeleitet. Die dort vorbereitete Antwort wird anschließend den Beschwerdeführern zugeschickt. Darüber hinaus werden alle Beschwerden zum Anlass genommen, die Bearbeitungsabläufe fortlaufend zu überprüfen und anzupassen.
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