Sogenannte aufsuchende Beratung ohne Pressebeteiligung

Elisabeth Wissel

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen zu wenden und darauf einzuwirken, dass bei den sogenannten aufsuchenden Beratungen des Jobcenters die Beteiligung der Presse entfällt.

 

Begründung:

Eine aufsuchende Beratung suggeriert einen Vorgang, der erforderlich und hilfreich sein kann bei Leistungsbeziehenden, die längere Zeit keinen Kontakt zum Jobcenter, aus welchen Gründen auch immer, hatten. Statt Beratung bekommt man nach der letzten Sozialausschuss-Sitzung eher den Eindruck, dass bei den Betroffenen (wie es im BB-Hotel gehandhabt wurde) vor allem eine Kontrolle stattfinden soll. Warum darf bei sogenannter aufsuchender Beratung die Presse mit dabei sein?

Eine vertrauensschaffende Atmosphäre kann so nicht geschaffen werden. Es hat den Verdacht, dass die Menschen vorgeführt werden sollen.

Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem: 1826/XXI - Antrag - Sogenannte aufsuchende Beratung ohne Pressebeteiligung