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Räume für die Potse

Elisabeth Wissel

1. Welche Adressen (Einrichtungen) für die selbstverwaltete Jugendeinrichtung Potse wurden bisher geprüft bzw. angefragt für eine Anmietung ab September? 

Das Jugendamt prüft fortlaufend gemeinsam mit den Beteiligten mögliche räumliche Perspektiven für die Potse nach Auslaufen der Nutzung der Alten Zollgarage. In diesen Prozess werden neben Hinweisen aus der Verwaltung auch Vorschläge und Ideen aus dem Kollektiv der Potse eingebracht. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist damit ein gemeinsamer Prozess, der regelmäßig im Rahmen der bestehenden Austauschformate erörtert wird. 

Die Anforderungen an einen möglichen Standort sind dabei komplex. Gesucht werden Räumlichkeiten, die sowohl den Bedarfen der Potse als selbstverwalteter Jugendeinrichtung als auch den rechtlichen, baulichen und betrieblichen Rahmenbedingungen entsprechen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Verfügbarkeit, der Größe und Eignung der Flächen, notwendige Genehmigungs- und Herrichtungsmaßnahmen, die zeitliche Umsetzbarkeit sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Anmietung. 

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten allein noch keine tragfähige Lösung gewährleistet. Für eine langfristig funktionierende Perspektive müssen die jeweiligen Objekte auch hinsichtlich ihrer Lage, Nutzbarkeit und Akzeptanz durch die Potse geeignet sein. So wurden in der Vergangenheit unterschiedliche Modelle geprüft, darunter auch Ansätze, bei denen Räumlichkeiten durch den Bezirk angemietet und anschließend eigenverantwortlich durch die Potse genutzt werden sollten. Nicht alle dieser Optionen konnten im weiteren Verlauf zu einer gemeinsamen Lösung weiterentwickelt werden. 

Im Rahmen der bisherigen Prüfungen wurden unterschiedliche Objekte betrachtet. Beispielhaft können ein Gemeindesaal im Bereich des S-Bahnhofs Großgörschenstraße sowie Büroflächen eines Künstlerkollektivs im Gewerbegebiet am S-Bahnhof Buckower Chaussee genannt werden. Beide Optionen erwiesen sich im weiteren Verlauf jedoch nicht als tragfähige Lösung. Im Fall der Büroflächen am S-Bahnhof Buckower Chaussee wurde seitens der Potse insbesondere die Lage als nicht ausreichend zentral bewertet. 

Vor diesem Hintergrund ist die aktive Mitwirkung aller Beteiligten ein wesentlicher Bestandteil der Standortsuche. Das Jugendamt begrüßt ausdrücklich die Eigeninitiative der Potse bei der Identifizierung möglicher Objekte und bezieht entsprechende Vorschläge fortlaufend in die weiteren Prüfungen ein. Eine belastbare Benennung möglicher künftiger Standorte ist derzeit nicht möglich. Die Standortsuche ist noch nicht abgeschlossen und umfasst fortlaufend neue Hinweise, Gespräche und Prüfungen. Aussagen zu einzelnen Objekten wären daher lediglich Momentaufnahmen eines laufenden Verfahrens und könnten sich kurzfristig wieder ändern. Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung über konkrete Ergebnisse informieren, sobald diese vorliegen. 

 

2. Woran scheiterte möglicherweise eine erfolgreiche Anmietung? 

Die bislang geprüften Standortoptionen konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Dabei handelte es sich jeweils um objektspezifische Fragestellungen und nicht um einen einzelnen, einheitlichen Hinderungsgrund. Im Rahmen der Prüfungen haben sich beispielsweise Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Flächen, der Eignung der Räumlichkeiten für die vorgesehene Nutzung, notwendiger baulicher Anpassungen, rechtlicher Rahmenbedingungen oder der zeitlichen Umsetzbarkeit ergeben. 

In anderen Fällen konnten wirtschaftliche oder vertragliche Voraussetzungen für eine Anmietung nicht hergestellt werden. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten gestaltet sich angesichts der angespannten Berliner Immobilienlage und der begrenzten Verfügbarkeit geeigneter Flächen grundsätzlich herausfordernd. Potenzielle Standorte müssen jeweils auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit geprüft werden. Dies umfasst unter anderem rechtliche, bauliche, wirtschaftliche und zeitliche Aspekte und erfordert eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung. Das Jugendamt setzt die Suche gemeinsam mit den Beteiligten weiterhin mit Nachdruck fort und prüft fortlaufend weitere Optionen. 

 

Nachfragen: 

1. Gab es Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung für eine mögliche Unterstützung bei der Raumsuche, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 

Die Situation der Potse und die Frage zukünftiger räumlicher Perspektiven waren wiederholt Gegenstand von Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung. Ein konkretes Unterstützungsangebot hinsichtlich eines geeigneten Ersatzstandortes liegt derzeit nicht vor. Die Standortsuche erfolgt weiterhin durch den Bezirk unter Einbeziehung der beteiligten Akteurinnen und Akteure. 

 

2. Hat das Bezirksamt auch die Räume der ehemaligen „Linse“ in Lichtenberg als eine Option für Potse nachgefragt, bei der das Bezirksamt die Kosten der Raummiete übernehmen würde, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 

Im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten der ehemaligen „Linse“ hat es Kontakte und Gespräche mit dem Bezirksamt Lichtenberg gegeben. Dabei stellte sich heraus, dass die Immobilie nicht im Zuständigkeitsbereich des dortigen Jugendamtes liegt, sondern in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund ergaben sich seitens des Bezirksamtes Lichtenberg keine konkreten Ansatzpunkte für eine Unterstützung bei der Entwicklung einer Nutzungsperspektive für die Potse. 

Die Nachfragen in der SenKult blieben ergebnislos, da umfangreiche Bauarbeiten vor Ort eine Nutzung nicht möglich machten und die Senatsverwaltung Gespräche darüber ablehnte. Die Bauarbeiten scheinen derzeit beendet. Das Bezirksamt wird daher einen neuerlichen Anlauf beginnen, um mit der SenKult über eine Anmietung ins Gespräch zu kommen. Hinsichtlich einer möglichen Übernahme von Mietkosten ist darauf hinzuweisen, dass hierfür keine pauschale Zusage oder ein Automatismus besteht. Maßgeblich sind die jeweils zur Verfügung stehenden haushaltsrechtlichen Mittel und die entsprechenden Beschlusslagen. Über eine mögliche Finanzierung könnte daher erst im Zusammenhang mit einer konkret realisierbaren Standortoption entschieden werden.

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