Nutzung des Bundesförderprogramms für Sportstätten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Kleine Anfrage, Katharina Marg (LINKE)
Frage 1:
Beabsichtigt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, sich um Fördermittel aus dem neuen Bundesprogramm zur Förderung von Sportstätten und Schwimmhallen zu bemühen?
Falls ja: Für welche konkreten Sportstätten oder Schwimmhallen im Bezirk sollen bzw. könnten Förderanträge gestellt werden?
Falls nein: Aus welchen Gründen wird auf eine Antragstellung verzichtet?
Antwort auf Frage 1:
Vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Bezirksamts wird der Bezirk Tempelhof-Schöneberg am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2025/2026 (Sportmilliarde) teilnehmen. Ein Förderantrag für die Sportanlage Monumentenstraße wird gestellt.
Frage 2:
Welche Sportstätten im Bezirk werden derzeit als sanierungsbedürftig eingestuft und in welcher Prioritätenreihenfolge bewertet das Bezirksamt den jeweiligen Handlungsbedarf (z. B. hohe, mittlere, geringe Dringlichkeit)?
Antwort auf Frage 2:
Siehe die Antworten von StadtFM (Anlage 1) und OSGrünUN (Anlage 2).
Frage 3:
Welche Sportstätten im Bezirk weisen aktuell die gravierendsten baulichen Mängel oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit auf und welche Mängel sind das?
(Frage 2 und 3 können auch gemeinsam in Form einer Tabelle beantwortet werden.)
Antwort auf Frage 3:
Siehe die Antworten von StadtFM (Anlage 1) und OSGrünUN (Anlage 2).
Frage 4:
Welche laufenden oder geplanten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen könnten durch Mittel aus dem Bundesförderprogramm ergänzt, beschleunigt oder ausgeweitet werden?
Antwort auf Frage 5:
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport empfiehlt den Bezirken, Kunstrasensanierungen mit Mitteln aus dem Bundesförderprogramm umzusetzen. Da die Möglichkeit besteht, aus Mitteln des Bundesförderprogramms eine bis zu 45-prozentige Co-Finanzierung sicherzustellen, können andere Sanierungsmaßnahmen vorgezogen werden und aus Mitteln des Sportstättensanierungsprogramms (SSP-Mittel) finanziert werden, vorausgesetzt die personellen Kapazitäten der bezirklichen Baudienststellen lassen dies zu. Konkret plant der Bezirk einen Förderantrag für die Sportanlage Monumentenstraße zu stellen (s.o.).
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass bei der Auswahl der Projekte die Bedarfe von Schulen, Sportvereinen sowie Freizeitsportler*innen angemessen berücksichtigt werden?
Antwort auf Frage 6:
Kommunale Sportstätten im Sinne des Projektaufrufs müssen überwiegend öffentlich zugängliche und öffentliche nutzbare Einrichtungen sein. Dass die Bedarfe von Schulen, Sportvereinen sowie Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern angemessen berücksichtigt werden, setzt das Antragsverfahren zum Bundesförderprogramm also bereits voraus.
Frage 6:
Bis wann ist mit einer Entscheidung über eine mögliche Antragstellung zu rechnen, und auf welchem Weg werden die Öffentlichkeit und die Bezirksverordnetenversammlung über geplante Maßnahmen informiert?
Antwort auf Frage 6:
Da der Bezirk als Eigenanteil SSP-Mittel für das Bundesförderprogramm nutzen möchte, hat er bereits zum 24.11.2025 bei der SenInnSport eine entsprechende Anmeldung für die Sanierung der Sportanlage Monumentenstraße vorgenommen und hierzu umfassend im Bericht aus der Verwaltung sowie im Sportausschuss am 09.12.2025 informiert. Für die Nutzung des Bundesförderprogramms für Sportstätten ist bis zum 15.01.2026 eine Projektskizze online über das Förderportal des Bundes einzureichen. Ebenso ist ein Beschluss des Bezirksamtes zur Maßnahme notwendig, welcher bis zum 31.01.2026 ebenfalls über das oben genannte Förderportal einzureichen ist. Die Entscheidung über die Fördermittelanträge trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
