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Nachbarschaftszentrum Suppenküche Lichtenrade e.V. in der Alten Mälzerei Unterstützung durch das Bezirksamt

Elisabeth Wissel & Kahtarina Marg

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel & Katharina Marg (LINKE)

Frage 1:

Wird dem NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. 2026 auch weiterhin vom Sozialamt als Projekt in der vollen Höhe wie bisher unterstützt, bitte in Zahlen?

Antwort auf Frage 1:

Das Amt für Soziales unterstützt seit 01.01.2022 das NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. mit einem Zuschuss zur Finanzierung von Mietkosten der Suppenküche in der „Alte Mälzerei“, Steinstraße 41, 12307 Berlin in Höhe von 11.740,20 €.

 

Frage 2:

Gibt es für den NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. die Möglichkeit bei den Nebenkosten und Betriebskosten Unterstützung vom Bezirksamt zu erhalten, wenn ja wie?

Antwort auf Frage 2:

Dafür wurden im Doppelhaushalt 2026/2027 keine Mittel bereitgestellt. Mit der jährlichen Gewährung einer Zuwendung in der Höhe der Nettokaltmiete setzt das Bezirksamt die seinerzeit mit dem Träger getroffene Vereinbarung um. Eine Refinanzierung der gewährten Zuwendungen über die Kosten- und Leistungsrechnung findet nicht statt.

 

Frage 3:

Aus welchen Gründen verzögert sich der Einbau einer Abluftanlage (in dem kl. Raum in dem die Kühlgeräte stehen und die Temperatur teils über 40 Grad ist), damit Lebensmittel nicht verderben und die Kühlzelle (Kühlaggregat) nicht erneut kaputt geht, wie es 2023 bereits passiert ist?

Antwort auf Frage 3:

Eine Nachrüstung der Abluftanlage ist technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Es wurden durch die SE FM (Hochbau und TGS) alle Möglichkeiten hinsichtlich möglicher Baumaßnahmen geprüft. Die wirtschaftlichste Lösung ist es demnach, die Kühlzelle so lange zu nutzen, wie sie funktioniert. Inwieweit eine Änderung an der Lüftungsanlage eine Verbesserung bringt, kann nicht ermittelt werden. Zudem wäre in dem Fall eine Lösung gemeinsam mit dem Vermieter zu suchen, da die Lüftungsanlage zentrale Betriebstechnik ist und alle Änderungen an der Lüftungsanlage Auswirkungen auf das gesamte Gebäude haben.

Für den Fall des Totalausfalls der Kühlzelle gibt es folgende zwei Lösungsvorschläge:

  1. Die bestehenden Geräte durch Geräte zu ersetzen, die weniger Leistung haben und demzufolge weniger Wärme produzieren oder

2. Kühlgeräte (nicht die Kühlzelle) in der Suppenküche installieren, sodass im Lagerraum keine zu kühlenden Lebensmittel gelagert werden müssen.

 

Frage 4:

Wann, in welchem Monat wird der neue Nutzungsvertrag (zuständig Stadtrat Dollase), erneuert?

Antwort auf Frage 4:

Das Amt für Weiterbildung und Kultur ist an den Verein herangetreten und hat zu einem Gespräch eingeladen. Seitens des Vereins ist bislang keine Anfrage erfolgt.

 

Frage 5:

Ist im Fall des NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. für eine bessere Planbarkeit ein 10jähriger Nutzungsvertrag möglich, wenn ja oder nein, bitte erläutern.

Antwort auf Frage 5:

Siehe Antwort zu Frage 4, auch diesbezüglich liegt bisher keine Anfrage vor.

 

Frage 6:

Welche Bedingungen sind erforderlich, um über den kommenden Nutzungsvertrag eine Option für häufigere Nutzungen auch werktags (derzeit Essensausgabe nur sonntags und in Schichten) und einer Erweiterung zu ermöglichen?

Antwort auf Frage 6:

Der Verein hat ein solches Interesse bislang nicht geäußert. Eine Ausweitung und Intensivierung der Vereinsaktivität könnte jedoch mit dem Betriebskonzept der übrigen Nutzer, insbesondere dem Kindermuseum und der Volkshochschule, kollidieren.

 

Frage 7:

Wann werden dem NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. die passenden Schlüssel ausgegeben (derzeit nur möglich, wenn das Kindermuseum geöffnet hat), damit sie an ihr Lager kommen?

a) Woran scheiterte die bisherige Schlüsselübergabe?

b) Welche Parkmöglichkeiten für die Liefertätigkeiten (5 Tonnen Lebensmittel pro Essenausgabe) sind für den NBZ Suppenküche Lichtenrade e.V. vorgesehen? (Derzeit: Parkverbot, kein Zugang zur Schranke und keine Haltemöglichkeit für Liefertätigkeiten.)

Antwort auf Frage 7:

a) Das Amt für Weiterbildung und Kultur hatte bisher keine Kenntnis davon, dass die Suppenküche keinen eigenen Zugang zum Lager hatte. Eine Nachprogrammierung des Transponders wurde nun aufgrund dieser Kleinen Anfrage durch das Gebäudemanagement veranlasst.

b) Es gibt im Lichtenrader Revier keine Parkmöglichkeit. Dies ist eine für alle Mieter und Nutzer geltende Regelung der Hausverwaltung BeGrün. Als einzige Parkmöglichkeit auf dem Gelände der Alten Mälzerei ist eine Tiefgarage mit Mietparkplätzen vorhanden. Diese werden zum Preis von 150 € monatlich angeboten. Eine Subvention dieser Kosten durch das Amt für Weiterbildung und Kultur ist leider nicht möglich.

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