Mietwucher-Verfolgung: Zum Win-Win für Mieter:innen und Verwaltung machen – endlich Rechtsbrüche verfolgen!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich nachdrücklich bei dem Senat für zusätzliche Stellen zur bezirklichen Mietwucher-Verfolgung einzusetzen. Wie erste erfolgreiche Verfahren in Berlin zeigen, kann eine strikte Mietwucher-Verfolgung nicht nur vielen betroffenen Mieter_innen helfen. Es zeigt auch auf, dass nur wenige erfolgreiche Verfahren über die eingetriebenen Bußgelder zur Refinanzierung des zusätzlich eingesetzten Personals ausreichen würden.
Begründung
Wer die Steigerungen der Angebotsmieten in Berlin verfolgt, weiß dass solche raschen Anstiege nur durch Umgehung von Mietpreisbremse und oft auch mit Mietwucher (über 20 % der Vergleichsmiete) erfolgen. Nicht nur der „Mietwucherrechner“ (von Die Linke) hatte auf zehntausende Verdachtsfälle hingedeutet. Auch die Mietpreisprüfstelle der Senatsverwaltung (https://www.berlin.de/sen/wohnen/siwo/mietpreispruefstelle-1535292.php#kontakt)
hatten im ersten halben Jahr bei abschließend geprüften 190 Fällen festgestellt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete in 48 Fällen um mehr als 20 % und in weiteren 120 Fällen um über 50 % überschritten wurde. Mietpreisprüfstelle: „Für Fälle mit Verdacht auf Verstoß gegen § 5 WiStG sind in Berlin die Bezirksämter für eine weitere Verfolgung zuständig.“
Unter der Nichtverfolgung illegal hoher Mieten leiden nicht nur die direkt Betroffenen. Da auch diese Mieten in die Mietpreiserhebung (für den Mietspiegel) einfließen, treiben sie auch den Mietpreis für alle Mietenden hoch.
Recht und Gesetz muss gerade auch in diesem sensiblen Bereich des Grundbedürfnisses nach Wohnen durchgesetzt werden. Da die Verfahren kompliziert sind, bedarf dazu endlich mehr geschultes Personal.
Im Oktober wurde ein Bußgeldbescheid von über 26.000 € vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gegen einen Vermieter rechtskräftig. Dies zeigt auf, dass einige erfolgreiche Fälle pro eingesetzter Mitarbeiter_in die Personalkosten vollständig abdecken würden!
Leider erleichtert die Regierungskoalition im Bundestag bisher nicht die Verfahren gegen Mietwucher. Dort wird geäußert, dass es nur ein „Umsetzungsproblem“ in den Kommunen gebe um wirksam gegen Mietwucher vorzugehen. Um so wichtiger, dass die Mieterstadt Berlin ihre Einwohner_innen nicht schutzlos läßt und endlich alles tut damit in den Bezirken durchgriffen wird.
Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem: 1835/XXI - Antrag - Mietwucher-Verfolgung: Zum Win-Win für Mieter:innen und Verwaltung machen – endlich Rechtsbrüche verfolgen!
