Kampf gegen Antiziganismus in Tempelhof-Schöneberg – nicht nur am 8. April

Kleine Anfrage, Katharina Marg (LINKE)

Frage 1:

Was wurde beim Bezirksamt bisher unternommen, um gegen Antiziganismus vorzugehen?

Antwort auf Frage 1:

Die Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration ist abteilungsübergreifend und fachlich eigenständig tätig nach § 16 Abs. (1) PartMigG. Sie wirkt auf die Umsetzung der Ziele des PartMigG hin, insbesondere für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Menschen mit Migrationsgeschichte sind unter anderem Menschen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird (§ 3 Abs. (3) PartMigG), also oftmals auch Rom_nja und Sinti_zze.

Im Rahmen des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma ist die Beauftragte an der Abstimmung zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beteiligt und setzt sich für eine Erhöhung der Mittel im bezirksorientierten Programm ein. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird über das bezirksorientierte Programm das Projekt „Sprachmittlung an Schulen und Verweisberatung zur Arbeitsmarktintegration“ von Phinove e.V. umgesetzt (Sprachmittlung an Schulen - Phinove e.V.).

In regelmäßigen, überbezirklichen Gremien und mit der SenASGIVA, setzt sich die Beauftragte für die Stärkung der Teilhabe eingewanderter Rom_nja und für die Stärkung des Engagements bei der Bekämpfung von Antiziganismus ein.

Am 08. April, dem Internationalen Tag der Rom_nja, wurde vor dem Rathaus Schöneberg die Rom_nja Flagge gehisst, worauf in einer Pressemitteilung und in Social Media hingewiesen wurde.

 

Frage 2:

Haben Leitungen der Fachabteilungen des Bezirksamts in den letzten 10 Jahren an Fortbildungen zum Thema Teilhabegerechtigkeit oder Diversity-Kompetenz teilgenommen, (beispielsweise bei https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/nl_02_2025/nl_02_studie_u_veroeffentlichungen8.html  oder https://amaroforo.de/projekte/bildungsangebote-fuer-leistungsbehoerden-und-sozialberatungsstellen/ oder Fachtagen gegen Antiziganismus und Rassismus gegen Rom:nja und Sinti:zze teilgenommen), wenn ja, an welchen?

Antwort auf Frage 2:

Da von hier nicht genau definiert werden kann, welche Personen mit „Leitungen der Fachabteilungen“ gemeint sind, wird sich bei der Beantwortung der Frage auf Führungskräfte aller Führungsebenen bezogen. Eine Auskunft über die Fortbildungen einzelner Führungskräfte ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Spätestens seit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und den dazugehörigen Umsetzungsvorgaben ist die Teilnahme an Diversity-Fortbildungen für Führungskräfte verpflichtend. Schon vorher hat die VAK als landesinterner Fortbildungsdienstleister ein Portfolio mit entsprechenden Fortbildungen angeboten und seitdem weiter ausgebaut.

In dem verpflichtenden Fortbildungskatalog für Führungskräfte des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg wurde 2021 ebenfalls eine entsprechende Verpflichtung aufgenommen.

Neben den Fortbildungen der VAK  wurden in den letzten 10 Jahren folgende Fortbildungen zur Förderung der Diversity-Kompetenz inhouse angeboten die sich entweder an alle Mitarbeitende des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin richtete oder speziell an  Führungskräfte richtete:

2021
  •  Diversity – Vielfalt aktiv gestalten
2022
  •  Diversity - Grundlagen
2023
  •  Diversity-Training für Führungskräfte
  • Diversity-Schulung für Führungskräfte
  • Diversitätskonforme Sprache/Fragen für Führungskräfte
  • Workshop Diversity
  • Workshop DOKE
2024
  •  AGG und LADG in der Verwaltungspraxis
  • Diversity – Akzeptanz der Vielfalt und Einführung in das AGG und LADG
2025
  •  Anti-Rassismus-Training

Ergänzt wurde dieses Angebot durch Workshops der Fachstelle DOKE (Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung im Land Berlin).

 

Frage 3:

Auf welche empirische und qualitative Datenlage stützt sich der stellvertretende Bezirksbürgermeister und Bezirkssozialstadtrat Matthias Steuckardt (CDU), wenn er in seinen sozialen Medien (https://www.facebook.com/share/1AugLVGUro/ ) angibt

ASOG-Unterkünfte seien attraktiv für Menschen insbesondere aus Südosteuropa und dass ein gezielter Missbrauch durch EU-Ausländer stattfinde?

Antwort auf Frage 3:

BürgSozSen:

Die Aussage, „Die aktuelle Berichterstattung zur ASOG-Unterbringung in Berlin @tagesspiegel lässt einen Aspekt außer Acht: Für einige Menschen, hauptsächlich aus Südosteuropa, ist es attraktiv, in Berliner ASOG-Unterkünften leben zu dürfen, insbesondere in Verbindung mit dem Bezug von Sozialleistungen. In der CDU-geführten Bundesregierung gibt es Bestrebungen, diese Lücke zu schließen und das deutsche Sozialsystem vor gezieltem Missbrauch durch EU-Ausländer zu schützen. Dieses Vorhaben unterstütze ich ausdrücklich. Wir sollten die Arbeitnehmerfreizügigkeit an eine Vollzeitarbeitnehmertätigkeit knüpfen. Wenn das gelingt, haben Jobcenter und Sozialämter wieder mehr Kapazität, die wirklich hilfsbedürftigen wohnungs- oder obdachlosen Menschen zu unterstützen.“ stützt sich auf persönlicher Expertise. Die Aussage versteht sich als Denkanstoß eines parteigebundenen Sozialpolitikers zu einer außerhalb der Bezirksverwaltung und deren Organe zu führenden politischen wie gesellschaftlichen Debatte, wie hilfsbedürftige Berlinerinnen und Berliner in ihrer Heimatstadt bestmöglich unterstützt werden können.

 

Frage 4:

Haben das Jobcenter oder das Sozialamt Tempelhof-Schöneberg offizielle Zahlen von nachgewiesenem Missbrauch?

Antwort auf Frage 4:

BürgSozSen:

Daten zur ethnischen Herkunft von Antragstellenden oder Leistungsbeziehenden werden selbstverständlich nicht systemisch erfasst.

Dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg wie dem Amt für Soziales des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin liegen überdies keine gesondert geführten amtlichen Statistiken über „nachgewiesenen Missbrauch“ im Sinne einer belastbaren, systematisch erhobenen und auswertbaren Gesamtzahl vor.

Hinweisen auf mögliche Unregelmäßigkeiten wird im jeweiligen Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nachgegangen. Soweit erforderlich, erfolgen entsprechende leistungsrechtliche, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Prüfungen beziehungsweise Maßnahmen. Eine hierauf bezogene, einheitliche und veröffentlichungsfähige Gesamtstatistik wird jedoch nicht geführt.

 

Frage 5:

Wie wurde angesichts der antiziganistischen Zuspitzung in den Medien zum Thema ASOG-Unterkunft in der Fuggerstraße auf einen diskriminierungskritischen Journalismus geachtet?

Antwort auf Frage 5:

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg lehnt Antiziganismus und jegliche andere Form von Diskriminierung ab. Es bedient in seiner Öffentlichkeitsarbeit keinerlei Vorurteile und achtet generell auf eine diskriminierungsfreie Sprache. Diese Haltung wünscht sich das Bezirksamt auch von allen Medien. Gleichwohl kann ein Amt selbstverständlich keinen direkten, steuernden Einfluss auf die Berichterstattung von Medien ausüben.

 

Frage 6:

Inwiefern ist das Gedenken und die Erinnerung an den Völkermord an den Sinti:zze und Rom:nja ein Teil der Gedenkkultur des Bezirks?

Antwort auf Frage 6:

SchulSpoBiKu: Fehlanzeige

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