Kältehilfe
1. Wie viele Kältehilfeangebote (Übernachtungsplätze) für Obdachlose gibt es in welchen Einrichtungen für den Winter 2025/26?
Antwort: In Tempelhof-Schöneberg gibt es die folgenden beiden Angebote:
• Im Nachtcafé der Evangelischen Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ in der Goßlerstr. 30, 12161 Berlin stehen Dienstag bis Freitag jeweils 15 Plätze zur Verfügung.
• In der Notübernachtung in der Kurmärkischen Str. 1-3, 10783 Berlin hält der Internationale Bund als Betreiber an sieben Tagen in der Woche 30 Plätze vor. Eine genaue Übersicht ist dem Wegweiser der Berliner Kältehilfe unter kaeltehilfe-berlin.de/wegweiser-shelter-map zu entnehmen.
2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt getroffen, um mehr Kältehilfeplätze als in den letzten Jahren anzubieten, da der Bedarf auch in unserem Bezirk groß ist?
Antwort: Bei genauerer Betrachtung wird man feststellen müssen, dass es sich um weniger Plätze als in der vergangenen Kältehilfe-Saison handelt, da sich eine Einrichtung mit 50 Plätzen in der Porschestraße in Mariendorf in der Saison 25/26 leider nicht realisieren ließ. Eine entsprechende Zuwendung für den Träger hätte vom Sozialamt in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung erstellt werden können. Die erforderlichen finanziellen Mittel standen somit zur Verfügung, allerdings waren andere Voraussetzungen nicht erfüllt. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass im Bezirk eine weitere Immobilie gefunden werden kann, die in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe kaeltehilfe berlin.de/ zu einer Notunterkunft ertüchtigt werden kann.
Nachfragen: 1. Wie sieht das derzeitige Angebot von Wohnungslosentagesstätten, die auch als Wärmestuben mit begrenzten Verpflegungsangeboten bereitgestellt werden, aus?
Antwort: Das Angebot der Wohnungslosentagesstätten richtet sich in erster Linie an auf der Straße lebende obdachlose Menschen. Ihnen wird in den Wohnungslosentagesstätten ein besonders niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot unterbreitet. Den Gästen werden daneben u.a. folgende Angebote unterbreitet:
• Verpflegung (warme Mahlzeit)
• Dusche
• Wäsche waschen
• Kleiderkammer
• Versorgung mit Utensilien des täglichen Bedarfs wie z.B. Schlafsäcke, Isomatten, Hygieneartikel, Hitzeschutz
2. Fällt zukünftig die bezirkliche Kältehilfe an die gesamtstädtische Steuerung?
Antwort: Nein. Kältehilfe und Gesamtstädtische Steuerung der (ordnungsrechtlichen) Unterbringung stehen in keinem direkten thematischen Zusammenhang.
Dateien
- 2025-11_AE_MA4_Kaeltehilfe_Wissel.pdf
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