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Gesundheitsgefahr durch Legionellen in Adler-Wohnungen

Katharina Marg

1.Frage
Sind die akuten Gefährdungen durch hohe Legionellenwerte in allen Wohnhäusern der Adler Group im Nahariyakiez durch kurzfristige Maßnahmen jetzt behoben?

Antwort auf 1. Frage
An vereinzelten Probeentnahmestellen sind noch mittlere bis hohe Überschreitungen von Legionellen vorhanden. An den betroffenen Probenahmestellen sind endständige Filter angebracht.
Eine gesundheitliche Gefährdung für die Mieter besteht daher nicht, da gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.

2.Frage
Wann sind grundsätzliche Sanierungen der Wasserleitungen abgeschlossen?

Antwort auf 2 Frage
Eine Terminierung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da die Beauftragung der fachkundigen Sanitärfirmen durch die Hausverwaltung (HV) noch aussteht. Das GA hat die Ursachenermittlung durch Fachkundige gemäß der Trinkwasserverordnung angeordnet und wegen Fristüberschreitung ein Bußgeldbescheid erlassen.

1.Nachfrage
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass erst amtliche Anordnungen notwendig waren, um Maßnahmen einzuleiten (die ersten Auffälligkeiten traten schon vor einem halben Jahr auf!)?

Antwort auf 1. Nachfrage
Dies kann das GA nicht bestätigen. Die Hausverwaltung hat bestimmte Maßnahmen auch ohne Anordnung des GA ergriffen. Das Gesundheitsamt überwacht die komplexen Maßnahmen und veranlasste auch weiterführende Maßnahmen entsprechend der Trinkwasserverordnung.

2. Nachfrage
Welche Behörde ist dafür zuständig, wenn der Vermieter seinen Informationspflichten (Warnung vor überhöhten Werten und Entwarnung bei bestätigter Behebung) nur mangelhaft nachkommt?
 

Antwort auf 2. Nachfrage
Bei einer Legionellenüberschreitung muss die HV die Mieter unverzüglich, vollständig und schriftlich informieren. Sie muss Messwerte, Risiken, betroffene Bereiche und geplante Maßnahmen offenlegen. Diese Pflicht ergibt sich aus der TrinkwV und § 16 lfSG. Kommt die HV Ihrer Pflicht nicht nach, ist das GA als überwachende Behörde zuständig, die HV auf die Trinkwasserverordnung zu verweisen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen.

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