Gasometer-Bebauung: Denkmalschutz ernst nehmen!

Antrag, BV Dr. Scherzinger, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die denkmalrechtlichen Bedenken, insbesondere des Landesdenkmalrates, bezüglich des geplanten Innenausbaus des Gasometers ernst zu nehmen und öffentlich zu debattieren. Diese Bedenken sind mit den bezirklichen Kompetenzen (Untere Denkmalschutzbehörde) abzugleichen und in das weitere Verfahren zu integrieren.

Begründung:
Der Landesdenkmalrat hat bereits im Frühjahr scharfe Kritik am Umgang mit dem Gasometer geübt: „Der Landesdenkmalrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass in den die aktuellen Planungsüberlegungen für eine Bebauung innerhalb des Gasometers die Vorgaben des LDA und die Empfehlungen des Landesdenkmalrats von 2016 offenbar nicht beachtet werden. Er verweist mit Nachdruck hierauf und stellt fest, dass das filigrane Gerüst des Gasometers bei der projektierten Bebauung nicht mehr angemessen wahrzunehmen sein wird. Der Rat betont, dass die gravierenden Eingriffe in das bedeutende technische Denkmal, dessen Wert aufgrund zunehmender Seltenheit dieses Bautyps noch gestiegen ist, zwingend über ein konkurrierendes Verfahren und über korrekte, transparente Entscheidungsprozesse abzuklären sind.“ (Protokoll des Landesdenkmalrat, Sitzung am 06.03.2020). Bereits 2010 hatte das Landesdenkmalamt dem damaligen Bebauungsplan nur „unter Zurückstellung erheblicher denkmalpflegerischer Bedenken zugestimmt.“ (Anlage 2 zur B-Plan-Begründung).

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