Fortschritte bei Verfolgung der zahlreichen Verstöße gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bezüglich Mietpreisüberhöhung („Mietwucher“)?
Kleine Anfrage, Harald Gindra (LINKE)
1. Hat sich mittlerweile die personelle Lage bei der Verfolgung von Verstößen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bezüglich „Mietwucher“ verbessert?
Antwort: Die Personalsituation hat sich vorübergehend verbessert. Da die geplante Besetzung einer Stelle des Amtes für Bürgerdienste für diese Aufgabe aufgrund der vom Bezirksamt beschlossenen Einsparungen nicht möglich war, wurde die Aufgabe zunächst von einer halbtags tätigen Mitarbeiterin der Zweckentfremdungsstelle wahrgenommen. Zum 01.03.2026 wurde von der Senatsverwaltung für Inneres ein Mitarbeiter aus dem Quereinsteigerprogramm bis zum 30.11.2026 in den Bezirk abgeordnet. Um die Bezirke bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zwölf Personen eingestellt, die an die Bezirke abgeordnet wurden. Aus diesem Pool wurde zum 01.05.2026 eine Mitarbeiterin befristet bis zum 31.12.2027 an den Bezirk abgeordnet. Derzeit läuft ein weiteres Einstellungsverfahren bei der Senatsverwaltung. Es sollen nochmals sieben Personen eingestellt werden, die ebenfalls an die Bezirke abgeordnet werden. Der Bezirk soll aus diesem Pool nochmals eine Person erhalten. Auch diese Abordnung wird bis zum 31.12.2027 befristet sein.
2. Wie viele VZÄ können sich dieser Aufgabe widmen?
Antwort: Aktuell sind drei Mitarbeitende mit 2,5 Stellenanteilen tätig.
3. In welcher Art gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Mietpreisprüfstelle der Senatsverwaltung?
Antwort: Die Mietpreisprüfstelle prüft die Mietpreissituation und weist die Mietenden im Falle einer Mietpreisüberschreitung auf die Möglichkeit hin, beim zuständigen Wohnungsamt eine Anzeige zu erstatten. Die Kontaktdaten wurden der Mietpreisprüfstelle übermittelt, so dass die Mietenden unmittelbar Kontakt mit der zuständigen Stelle des FB Wohnen aufnehmen können.
4. Wie viele Fälle sind seit 1.1.2026 bekannt und bearbeitet worden?
Antwort: Es sind seit dem 01.01.2026 97 Fälle bekannt geworden. Alle Verfahren wurden bearbeitet. 17 sind eingestellt worden; in 80 Verfahren sind noch Ermittlungen anhängig.
5. Welchen Stand haben aktuell diese Fälle?
Antwort: Die schriftlichen Zeugen(vor)befragungen sind erfolgt. Soweit sich daraus Anhaltspunkte ergeben haben, die einen Verdacht der Mietpreisüberhöhung begründen, folgen Wohnungsbesichtigungen mit der gerichtsfesten Ermittlung der Wohnfläche sowie eine zeugenschaftliche Vernehmung.
6. Welche weitere Unterstützung um gegen diesen illegalen Missstand vorzugehen, gibt es von Seiten der Senatsverwaltung, dessen Mietpreisprüfstelle schon im März vonmehr als 200 Fällen mit Verdacht auf Mietwucher gesprochen hat?
Antwort: Die Senatsverwaltung hat den Bezirken Sachmittel für die Ausstattung der neuen Stellen zur Verfügung gestellt. Außerdem koordiniert sie die regelmäßigen Sitzungen der AG Mietpreisüberhöhung, in der sich die Bezirke und die Senatsverwaltung regelmäßig austauschen.
7. Wie tauschen sich die Verantwortlichen in den Bezirken über das koordinierte Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung aus?
Antwort: Über die AG Mietpreisüberhöhung (vgl. Antwort zu Frage 6).
