Die Entwicklung des BImA-Geländes muss mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der BVV erfolgen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, darauf hinzuwirken, dass die Entwicklung des BImA-Geländes entlang der General-Pape-Straße unter öffentlicher Beteiligung stattfindet und dass noch vor der Sommerpause der Bezirksverordnetenversammlung 2026 Formate gefunden werden, dies zu ermöglichen.
Laut Bezirksamt (Kleine Anfrage der Drcks. Nr. 542/XXI) möchte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin die gesamte Fläche (rund 132.000 m² bzw. mehr als 13 Fußballfelder) nun selbst entwickeln. Die BImA arbeitet an einem geänderten Masterplan und nach Einschätzung des Stadtentwicklungsamts kann im „vorhandenen Planungsrecht (§ 34, Mischgebiet)“ – ohne formelle öffentliche Beteiligung – über Bauanträge entschieden werden.
Der BVV ist bis April 2026 zu berichten.
Begründung
Aus der Kleinen Anfrage Drcks. Nr. 542/XXI geht hervor, dass das Bezirksamt sich seit mehreren Jahren mit der Eigentümerin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - BImA) über einen „Masterplan“ zur Entwicklung dieser wichtigen Fläche (größte Fläche im nördlichen Teil des Bezirks in öffentlichen Eigenturm) abstimmt. Dabei erfolgten schon etliche Richtungsänderungen der BImA und auch das Kaufinteresse des Landes Berlin im Nordteil wurde von ihr verworfen. Das unternutzte, unstrukturierte Gebiet ist seit über einem Jahrzehnt als Wohnungsbaupotentialfläche vom Bezirk erkannt. Ferner bestehen bezirkliche Interessen denkmalgeschützte Gebäude, Kleingärten und kleinteiliges Gewerbe dort zu sichern bzw. neue Optionen zu schaffen. Bereits 2015 hatte das Bezirksamt eine umfassende Wohnungsbaupotentialstudie beauftragt, die sich mit vielen Aspekten (nicht erhaltenswerter bzw. denkmalgeschützter Gebäudebestand, Kleingarten- und Gewerbenutzung des Geländes auseinandersetzte. Wenn jetzt von einem geänderten „Masterplan“ der BImA und einer Entwicklung im vorhandenen Planungsrecht (§ 34) gesprochen wird, droht erneut (wie schon bei der Entwicklung des Naumann-Parks), dass die BImA ohne öffentliche Beteiligung und über bezirkliche Interessen hinweg plant. Eine Privatisierung von Flächen, wie westlich der Bahnstrecke ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Das wird weder der Bedeutung dieser, sich in zentraler und infrastrukturell gut erschlossener Lage (Fern- & S-Bahnhof Südkreuz) befindlichen, Fläche noch dem Charakter gerecht, dass es eine von wenigen Flächen ist, die sich formal in „Gemeineigentum“ mit Gestaltungsmöglichkeiten im Bezirk befindet.
Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem: 1867/XXI - Antrag - Die Entwicklung des BImA-Geländes muss mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der BVV erfolgen
