Dezentrale Kulturarbeit – Kulturhaus Schöneberg
Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)
Frage 1:
Wie viele Mittel stehen 2024/2025 insgesamt für die dezentrale Kulturarbeit dem Bezirk zur Verfügung?
Antwort auf Frage 1:
Die Dezentrale Kulturarbeit verwaltet pro Haushaltsjahr folgende zweckgebundene Fördermittel:
Projektfonds kulturelle Bildung 43.2250,00 €
KIA-Fonds (Kinder- und Jugendtheater) 144.501,99 €
bezirkliche Kulturförderung 42.000,00 €
Darüber hinaus stehen 24.000 € für weitere Kulturarbeit im gesamten Bezirksgebiet zur Verfügung.
Frage 2:
Wie hoch waren die zur Verfügung stehenden Mittel für dezentrale Kulturarbeit für das Kulturhaus Schöneberg 2019-2023?
Antwort auf Frage 2:
Für das Kulturhaus gibt es keine jährlich festgelegte Summe. Die Mittel werden nach Verfügbarkeit, Absprache und Bedarf aus den Titeln 3630/54053 und 3630/42701 des Fachbereichs Kunst, Kultur, Museen vergeben.
Frage 3:
Erfolgt die Verwendung der Kulturmittel ausschließlich für Kulturarbeit, oder beispielsweise auch für die Technik des Betriebes?
Antwort auf Frage 3:
Die Verwendung der Mittel erfolgt für beides.
Frage 4:
Welche konkreten Vorgänge wurden 2019-2023 finanziert oder bezuschusst?
Antwort auf Frage 4:
Für das Kulturhaus wurde folgendes finanziert oder bezuschusst:
- 2019 professionelle, partielle Erneuerung der Flurbeleuchtung für Ausstellungszwecke
- 2020 Sommerfest; Neugestaltung des Flyers, Videoporträts von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Kulturhaus
- 2021 Sommerfest; professionelle, partielle Erneuerung der Flurbeleuchtung für Ausstellungszwecke
- 2022 Sommerfest; Anschaffung eines Präsentationsbildschirmes (u.a. für Schöneberger Art), Modernisierung der Webseite
- 2023 Sommerfest
Frage 5:
Wer hat den Einsatz von Mitteln für konkrete Vorgänge letztendlich freigegeben?
Antwort auf Frage 5:
Die Freigabe der Mittel obliegt der Fachbereichsleitung Kunst, Kultur, Museen und der Leitung Dezentrale Kulturarbeit.
Frage 6:
Wer kontrolliert den vertragsrechtlichen Einsatz der Mittel, die Vergabepraxis, für die Kulturarbeit auf welcher Rechtsgrundlage?
Antwort auf Frage 6:
Die Mittelverwendung erfolgt gemäß der Landeshaushaltsordnung §§ 7, 34, 44, 55, 63, 71, 77 sowie der AV LHO und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die vertragsrechtliche Kontrolle obliegt dem Fachbereich Kunst, Kultur, Museen und wird in regelmäßigen Abständen vom Landesrechnungshof geprüft.
Frage 7:
Gab es in der Vergangenheit Differenzen für nicht sachgemäßen Einsatz der Kulturfördermittel, wenn ja, welche?
Antwort auf Frage 7:
Anlässlich der Erneuerung der Flurbeleuchtung (siehe Antwort 4) gab es Differenzen mit einer einzelnen Person. Die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter hat der sach- und fachgemäßen Modernisierung zugestimmt.
Frage 8:
Wie setzt sich der Kulturbeirat zusammen, und welche Aufgaben obliegen ihm?
Antwort auf Frage 8:
Gemäß Geschäftsordnung (Nr. 1a) setzt sich der Beirat wie folgt zusammen:
Neun vom Kulturforum gewählte Mitglieder, eine Person aus dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur, eine Person vom Dezernat benannte Person, eine Dienstkraft aus dem Amt für Weiterbildung und Kultur und eine Dienstkraft aus dem Jugendamt.
Der Kulturbeirat hat gemäß Geschäftsordnung folgende Aufgaben:
„Der Kulturbeirat des Bezirks Tempelhof-Schöneberg erarbeitet kulturpolitische Empfehlungen, insbesondere zur Vergabe von Fördermitteln der Dezentralen Kulturarbeit.“
Dateien
- Antwortdokument
PDF-Datei (82 KB)
