Barauszahlung statt Bezahlkarte für Sozialleistungsbeziehende ohne Konto

Elisabeth Wissel

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass das bisherige Auszahlungsverfahren durch Bargeldauszahlung bei Leistungsbeziehenden ohne Konto weiterhin angewandt werden kann.

Begründung

Ab Januar 2026 soll die sogenannte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ wegfallen. Jedoch gibt es ein Wahlrecht nach §47 SGB I Sozialleistungen entweder auf ein Konto oder sich bar auszahlen zu lassen. Für eine bestimmte Gruppe von Leistungsbeziehenden ist es wichtig, dass sie in ihrer Notlage sicher vom Amt Leistungen in bar bekommen.

Außerdem haben Menschen mit Verschuldungen, Wohnungslose und Obdachlose Probleme, ein Konto zu eröffnen.

Die Verbraucherzentrale mahnt: „Bargeld ist als gesetzliches Zahlungsmittel für viele Verbraucher:innen unverzichtbar.“[1] Bargeld ist wichtig, um bessere Kontrolle über Ausgaben zu haben und für den Datenschutz. Außerdem funktioniert Bargeld ohne Internet und Strom. Ohne Bargeld droht der Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe und der Verlust von Leistungen.

Der Antrag als Vorgang in der Bezirksverordnetenversammlung findet sich unter diesem: 1871/XXI - Antrag - Barauszahlung statt Bezahlkarte für Sozialleistungsbeziehende ohne Konto