Auf dem Weg zur „Schwammstadt“
1. Frage Welche Übersicht gibt es zum Grad der Versiegelung des Bodens in Tempelhof-Schöneberg?
Eine Übersicht zum Grad der Versiegelung des Bodens in Tempelhof-Schöneberg bietet der Umweltatlas Berlin 2021, abrufbar im Geoportal Berlin. Dort finden sich Karten zur Versiegelung mit Stand 2021. Diese Karten bilden auch die Grundlage für die Einschätzung zur Versiegelung im Kapitel „Betroffenheitsanalyse“ im Klimaanpassungskonzept Teil 1 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 47). Darüber hinaus zeigen die Schriftliche Anfrage Nr. 19/17500, vom 1. Dezember 2023 mit Titel „Der lange Weg zur Null-Netto-Versiegelung II“ sowie das Unterkapitel „Entsiegelungen“ im Klimaanpassungskonzept Teil 1 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 27f) die seitdem vom Bezirksamt vorgenommenen Entsiegelungen – aus denen die weiterbestehende Versiegelung geschlossen werden kann.
2. Frage Welche jährliche Bilanz ist bei der Ver- bzw. Entsiegelung jeweils in den Jahren 2023, 2024 und 2025 feststellbar (Zunahme oder Abnahme des Versiegelungsgrads)?
Die Versiegelung wird bisher nicht erfasst. Daher ist eine Bilanz nicht möglich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in unserem Bezirk in Grünanlagen keine Fläche versiegelt wurde. Derzeit führt SenMVKU II C das Projekt „Entwicklung eines Entsiegelungsprogramms für das Land Berlin“ durch. Das Bezirksamt ist seitens des Umweltamtes als Mitglied des Begleitkreises vertreten. Im Rahmen der Beteiligung wurde bereits auf die Problematik der fehlenden Bilanzierung hingewiesen. Auch im Klimaanpassungskonzept des Bezirks ist eine Erfassung der Veränderung des Versiegelungsgrads vorgesehen, siehe Maßnahmenkatalog Ämterübergreifendes Entsiegelungskataster GS2 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88).
1. Nachfrage Welche grundsätzliche Haltung hat das Bezirksamt zur Bebauung von bisher nicht versiegelten Flächen?
Das bezirkliche Klimaanpassungskonzept enthält das Ziel der „weiteren Versiegelungen entgegenwirken“ im Handlungsfeld „Gebäude- und Stadtstruktur“ (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88) und das Ziel der „weiteren Versiegelungen aktiv entgegenwirken“ im Handlungsfeld „Verkehr und Infrastruktur“ (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 97f). Das Umwelt- und Naturschutzamt teilt hierzu mit: „Das Umwelt- und Naturschutzamt unterstützt das Handlungsziel 2) der Berliner Bodenschutzkonzeption „Neuversiegelung begrenzen und Entsiegelung stärken (E)“ (Berliner Bodenschutzkonzeption, SenMVKU 2023, S. 90).“ Das Amt für Stadtentwicklung teilt hierzu mit: „Der Schutz unversiegelter Böden und die Erhaltung ökologischer Funktionen sind zentrale Anliegen des Bezirksamts, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel und die Starkregenvorsorge im urbanen Raum. Die Handlungsfähigkeit der bezirklichen Verwaltung bewegt sich im Geflecht von europäischen, bundesweiten und landesrechtlichen Vorgaben:
1. Europäische und bundesrechtliche Ebene: Gemäß der EU-Bodenstrategie 2030 sowie der Bodenschutzklausel des Bundesbaugesetzbuches (§ 1a Abs. 2 BauGB) ist das Bezirksamt gesetzlich zu einem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden verpflichtet. Unvermeidbare Eingriffe in den Boden müssen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung (§ 15 BNatSchG) kompensiert werden.
2. Landesebene (Berlin): Maßgeblich für die Genehmigungspraxis ist § 8 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Dieser schreibt zwingend vor, dass die nicht überbauten Flächen von Grundstücken wasserdurchlässig zu belassen oder zu begrünen sind, sofern keine andere zulässige Nutzung festgesetzt ist.
3. Konkrete Steuerungsinstrumente des Bezirks: Das Stadtentwicklungsamt nutzt im Rahmen seiner Zuständigkeit folgende Instrumente, um Neuversiegelungen auf ein Minimum zu reduzieren: Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne): Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird die bauliche Dichte über die Grundflächenzahl (GRZ) gesteuert. Zudem werden unversiegelte Flächen gezielt durch die Festsetzung als öffentliche oder private Grünflächen gesichert. Bauaufsichtliche Auflagen: Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sind qualifizierte Freiflächengestaltungspläne einzureichen. Dabei wird der Einsatz wasserdurchlässiger Materialien (z. B. Rasengittersteine statt Vollasphaltierung) für Stellplätze und Zuwege eingefordert."
2. Nachfrage Wie verfolgt das Bezirksamt das Ziel einer Netto-Null-Versiegelung?
Im bezirklichen Klimaanpassungskonzept ist das Ziel einer „Netto-Entsiegelung von mindestens einem Prozent pro Jahr“ festgehalten (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, 2025, S. 88). Dieser Zielwert stammt aus dem landesweiten Ziel zur Entsiegelung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Das Bezirksamt hat mit dem Klimaanpassungskonzept verschiedene Ziele und Maßnahmen beschlossen, um einerseits Entsiegelung voranzubringen und andererseits einen Überblick über Versiegelung und damit über die Bilanz zu erhalten. Das Umwelt- und Naturschutzamt weist unter anderem in seinen Stellungnahmen zu Bebauungsplänen regelmäßig darauf hin, dass möglichst wenig Fläche neuversiegelt werden sollte. Im Klimaanpassungskonzept ist zudem sowohl ein Monitoring als auch ein Prozess zur Nachbesserung bei Zielverfehlung vorgesehen (Bezirksamt Tempelhof Schöneberg, 2025, S. 132, 151 ff).
Dateien
- Mdl_Anfrage_10_Schwammstadt-BVV-17-06-2026.pdf
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