Horrende Nachzahlungen bei Mieter und Mieterinnen in Tempelhof-Schöneberg

  1. Frage: Hat das Bezirksamt Kenntnis, ob es gehäufte Nachfragen in der bezirklichen Mieterberatung bezüglich der horrenden Heizkosten-Nachzahlungsforderungen gibt, und wenn ja, kann es in diesen Fällen auch eine politische Unterstützung geben?

Antwort auf 1. Frage: Ja, die bezirklichen Mieterberatungen haben dem Bezirksamt mitgeteilt, dass sich in der Beratungsarbeit die Nachfrage bezüglich der Heizkostenabrechnung im Zusammenhang mit Nachzahlungsaufforderungen erhöht hat. Teilweise handelt es sich um sehr hohe Nachzahlungsforderungen. Nebenkostenabrechnungen sind Bestandteil der mietvertraglichen und damit zivilrechtlichen Beziehung zwischen Vermietenden und Mieter:innen. In der Vergangenheit habe ich zu meiner Zeit als Stadtrat und dann in der Folge als Bezirksbürgermeister in unterschiedlichen Konfliktsituationen zwischen Vermietenden und Mieter:innen eine Vermittlungsrolle wahrgenommen und die Parteien zu mir ins Rathaus eingeladen. Hier konnten zwischen den Parteien mehrfach Lösungen gefunden werden. Wenn also beide Seiten dies wünschen, bin ich hierzu gerne wieder bereit. Eine direkte Eingriffsmöglichkeit besteht für das Bezirksamt als Ordnungsbehörde nicht. Dafür müssten Bundesgesetze geändert werden.

2. Frage: Welche Fernwärmeanbieter versorgen im Ortsteil Tempelhof die Mieterinnen und Mieter mit Fernwärme, und wo genau befindet sich das Fernwärmenetz?

Antwort auf 2. Frage: Die Antwort auf die Frage nach den Fernwärmeanbietern im Ortsteil Tempelhof sowie der genauen Lage des Fernwärmenetzes kann ich Ihnen nicht direkt geben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der örtlichen Gegebenheiten und Verträge mit den jeweiligen Anbietern. Sie sollten sich an die örtlichen Versorgungsunternehmen oder das zuständige Bezirksamt wenden, um diese Informationen zu erhalten.

  1. Nachfrage: Wie kann das Bezirksamt konkret Mieterinnen und Mieter bei der Einforderung nach Transparenz bezüglich der Heizkostenrechnungen unterstützen?

Antwort auf 1. Nachfrage: Die Mieter:innen können hinsichtlich ihrer einzelnen Heizkostenabrechnungen von der vom Bezirksamt beauftragten Mieterberatung, die für Mieter:innen kostenlos ist, beraten werden. Hier können die Abrechnungen erläutert und die Mieter:innen für die Wahrnehmung ihrer Rechte beraten werden.

2. Nachfrage: Gibt es inzwischen von Bürgerinnen und Bürgern Eingänge beim Jobcenter oder Sozialamt nach Übernahme der extrem hohen Nachzahlung für 2022 bzw. Übernahme der Heizkosten-Vorauszahlung für 2024 oder nach einmaliger Leistung für die extrem hohen Heizkosten?

Antwort auf 2. Nachfrage: Ja, es gibt Eingänge von Bürgerinnen und Bürgern im Amt für Soziales auf Übernahme von extrem hohen Nachzahlungen der Betriebs- und Heizkosten für 2022. Gleichzeitig wird auch die Übernahme der Heizkosten-Vorauszahlung, welche bereits im Jahr 2023 eingegangen sind und bis ins Jahr 2024 gelten, beantragt. Anträge auf einmalige Leistungen von Personen, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen, für die extrem hohen Heizkosten sind aktuell nicht bekannt. Eine statistische Erfassung derartiger Anträge im Sozialamt erfolgt nicht. Seitens des Jobcenters erfolgen hierzu keine Erhebungen. Ein erhöhter Eingang an Neuanträgen ist aktuell nicht erkennbar.

Die Antwort erfolgte durch Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann.