Aktionstag gegen Gewalt an Frauen

Antrag, BV Katharina Marg, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern ein Konzept für eine kulturelle Veranstaltungsreihe rund um den Internationalen Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen*“ am 25. November etabliert werden kann.

Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen neben den Ämtern für Weiterbildung und Kultur, die Abteilung Jugend und Familie, sowie die Service und Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination und vor allem die Ideen von bezirklichen Künstler*innen, von den Frauen- und Migrant*innenprojekten in Tempelhof-Schöneberg und von den Stadtteilzentren und den Kinder- und Jugendeinrichtungen zum Thema einbezogen werden.

Zur Erarbeitung des Konzeptes sollen alle aufgelisteten Ämter gleichermaßen beisteuern. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt eine beratende Funktion ein. Die Veranstaltung findet erstmals zum 25. November 2023 statt und wird anschließend ausgewertet.

Das Konzept soll vorab im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur und im Ausschuss für Frauen, Queer und Inklusion vorgestellt werden.

 

Begründung:

Fast tagtäglich ist in den Medien von Femiziden oder schweren Gewaltverbrechen an Frauen zu lesen.  Auch die jährliche Statistik des bundesweiten Hilfetelefons verweist auf einen Anstieg des Beratungsaufkommens zu häuslicher Gewalt: „Im Jahr 2021 verzeichnete das Hilfetelefon mit mehr als 54.000 Beratungen ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2020 hatte es einen Anstieg um 15 Prozent gegeben. Die Mehrzahl der Beratungen (60 Prozent) betraf häusliche Gewalt.¹ Mit breit angelegten Öffentlichkeitskampagnen und vielseitigen Veranstaltungen können Menschen für das Thema erreicht und sensibilisiert werden. Mit der Veranstaltungsreihe leistet das BA Tempelhof-Schöneberg darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul Konvention (Artikel 13).²

1 BMFSFJ - Wege aus der Gewalt aufzeigen – gerade in Krisenzeitenhttps://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/wege-aus-der-gewalt-aufzeigen-gerade-in-krisenzeiten-198832

2 Artikel 13 (1) Die Vertragsparteien fördern regelmäßig Kampagnen oder Programme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen oder führen solche durch, gegebenenfalls auch  in Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Gleichstellungsorganen, der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen, insbesondere mit Frauenorganisationen, um in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt, ihre Auswirkungen auf Kinder und die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten, zu verbessern. (2) Die Vertragsparteien stellen die umfassende Verbreitung von Informationen über Maßnahmen, die verfügbar sind, um in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende Gewalttaten zu verhüten, in der breiten Öffentlichkeit sicher