Öffentliches Schwimmen auch im neuen Götzbad ermöglichen
Antrag: BV Marin Rutsch, BV Elisabeth Wissel, Linksfraktion
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den Berliner Bäderbetrieben (BBB) dafür einzusetzen, dass bei einem eventuellen Neubau des Schwimmbads in der Götzstraße im Rahmen der Entwicklung der "Neuen Mitte Tempelhof" ausreichende Zeiten für das nicht schul-, vereins-, oder kursgebundene Schwimmen eingeräumt werden.
Dabei soll eine Benachteiligung des Schul- und Vereinsschwimmens ausgeschlossen werden.
Begründung:
Sehr viele Menschen in Tempelhof beklagen sich darüber, dass das Schwimmbad in der Götzstraße (umgangssprachlich: Götzbad) nicht für öffentliches Schwimmen zur Verfügung steht. Die zentrale Lage nahe des Tempelhofer Damms mit Anbindung an U-Bahn und Bus spräche für eine derartige Nutzung.
Bei der Neukonzeption des Gebiets um das Rathaus Tempelhof wird in aktuellen Planungen ein Neubau des Bades von den BBB und dem Bezirksamt in Erwägung gezogen. Der Neubau soll jedoch nicht vor 2023 beginnen. Weiterhin ist laut Aussage der BBB bei der öffentlichen Informationsveranstaltung am 8. Juli ist geplant, das öffentliche Schwimmen auf das Bad im Ankogelweg (Mariendorf) zentriert zu lassen. Eine derartige Lösung bedeutet längere Wege und den Ausschluss einer Nutzergruppe an dem Standort.
Der im Konsens gefallene Beschluss Drs. 0166/XX ("Längere Badezeiten im Stadtbad Tempelhof in der Götzstraße") zeigt, dass nicht nur die überwiegende Mehrheit der dort ansässigen Anwohner_innenschaft, sondern auch alle politischen Kräfte der BVV eine Öffnung des Bades für die Öffentlichkeit favorisieren. Diese bei einem langfristig zu errichtenden Schwimmbad von vornherein auszuschließen, scheint eine falsche Entscheidung der BBB zu sein.
Berlin, der 08.07.2017
Frau Wissel, Elisabeth Herr Rutsch, Martin
Fraktion DIE LINKE.
Dateien
- Antrag_OEffentlichen_Schwimmen_auch_im_neuen_Goetzbad_ermoeglichen.pdf
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