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Mehr Raum für „Fliegenden Handel“

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die „Negativ-Liste Tempelhof-Schöneberg - Fliegender Handel“ zu überprüfen und zu lockern. Entgegen dem bisherigen Umfang von Straßen- und Platznennungen sollten dabei auch geeignete Örtlichkeiten mit regem Publikumsverkehr von einem generellen Verbot ausgenommen werden.

 

Begründung:

In einem Standardtext zur Ablehnung von beantragten Sondernutzungen für „fliegenden Straßenhandel“ heißt es: „Die Neufassung des § 11 Abs. 2 BerlStrG, wonach die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nunmehr der Regelfall sein soll, sofern nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, trägt einer bürgerfreundlichen Linie zur Entbürokratisierung Rechnung […].“
Dies muss wie Hohn klingen, wenn dann eine Negativ-Liste mitgeschickt wird, die alleine für Schöneberg auf einer Seite sämtliche Straßen listet auf denen ein stärkerer Fußverkehr stattfindet.

 

Der Antrag im Bezirksamt: www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/

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