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Legionellen bei Adler-Wohnhäusern im Nahariyakiez im Griff?

Harald Gindra
1.

Frage

Welche Maßnahmen wurden, über die Sofortmaßnahmen (Auswechseln Duschköpfe) hinaus, bis jetzt ergriffen um dauerhaft eine hohe Legionellen-Belastung in den Wohnungen zu verhindern?

 
 

Antwort

Aufgrund der festgestellten Legionellenkontaminationen wurden gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Durchführung einer Risikoabschätzung nach § 51 Trinkwasserverordnung umgesetzt. Die Risikoabschätzung wird durch einen Sachverständigen in Form eines Gutachtens erstellt und enthält die bewerteten möglichen Gefährdungen. Daraus sind die notwendigen zielgerichteten und zweckmäßigen Maßnahmen abzuleiten.

 
2.

Frage

Kooperiert die Adler-Hausverwaltung mit Informationen und Belegen zu ihren ergriffenen Maßnahmen gegenüber dem Bezirksamt (insbesondere Gesundheitsamt) voll umfänglich?

 
 

Antwort

Die zuständige Hausverwaltung kommt den Verpflichtungen aus der Trinkwasserverordnung i.d.R. nur nach (teilweise wiederholten) Aufforderungen des Gesundheitsamtes nach.

 
3.

Frage

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die Hausverwaltung gegenüber den Mieter_innen ihren Informationspflichten bezüglich Fortschritt bei Legionellen-Bekämpfung voll nachkommt?

 
 

Antwort

Ja, die Hausverwaltung ist Ihrer Informationspflicht gegenüber den Mieter_innen nachgekommen.

 
4.

Frage

Welche Empfehlung hat das Bezirksamt an Mieter_innen, wenn Hauseigentümer/
-verwaltung ihren Informations- und Warnpflichten nicht nachkommen?

Antwort

Das Bezirksamt empfiehlt den Mietern, die Hauseigentümer/-verwaltungen nachweislich aufzufordern, Ihren Pflichten nachzukommen und ggf. das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren.

 
5.

Frage

Welche Anordnungen mussten das Bezirksamt gegenüber dem Eigentümer / Hausverwaltung erlassen um eine Schädigung der Mieter_innen zu verhindern (bitte mit Datum, Umfang der Anordnung, Straße und Hausnummer)?

 
 

Antwort

Das Gesundheitsamt hat u.a. gemäß §§ 31, 51, 68 der Trinkwasserverordnung am 06.02.2026 angeordnet, ein Duschverbot für betroffenen Mieter zu verhängen, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen zu lassen, Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für die Kontamination durchzuführen, gemäß Empfehlung des Umweltbundesamtes, Maßnahmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu ergreifen und die Mieter_innen über Sachlage und mögliche Einschränkungen zu informieren. Weitere Anordnungen folgten zu Nachuntersuchung am 12.05.2026 und 18.06.2026. Darüber hinaus gab und gibt es einen umfangreichen Schriftverkehr des Gesundheitsamtes zur Überprüfung der einwandfreien Umsetzung der Anordnungen mit Aufforderungen und Nachforderungen, die noch nicht beendet sind.

Vorrangig betreffen die Maßnahmen die Nahariyastraße 23-45, 12309 Berlin.

 

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