Grillmöglichkeiten auf öffentlichen Flächen

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Harald Gindra (LINKE)

Auf welchen öffentlichen Flächen (bitte genaue Ortsangabe und möglichst Größe der Fläche angeben) ist die Zubereitung von Speisen auf Holzkohle-Grills erlaubt?

Frage Dem Fachbereich Grünflächen sind nur die ausgewiesenen Grillplätze auf dem Tempelhofer Feld bekannt. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Grün Berlin GmbH. Daher kann keine Aussage zur Größe der Flächen getroffen werden. In den bezirklichen Grünanlagen werden keine Grillplätze angeboten.

Nach welcher Methode ermittelt das Amt den Bedarf an Grillflächen? 

Der Fachbereich Grünflächen ermittelt keinen Bedarf an Grillplätzen.

Kann man überschlagsmäßig davon ausgehen, dass mind. 80 % der Haushalte des Bezirks (etwa 150.000) in Etagenwohnungen wohnen und nur ein geringer Anteil Zugang zu Kleingärten oder Gemeinschafts-Grün (mit Grillmöglichkeit) hat?

Hier danken wir herzlich für die Zuarbeit von FinPersWiKo: „Daten zu Haushalten in Verbindung mit der Wohnart liegen nicht vor. Vor allem im Norden des Bezirks liegt die Versorgung mit Grünflächen unter dem Berliner Durchschnittswert. 80% erscheinen plausibel, diese Prozentzahl kann aber nicht mit Daten untersetzt werden.“