BVV: 15. Mai 2024

Willensbekundung gegen die politische Verrohung setzte ein Zeichen

Die gemeinsame Willensbekundung (Drs. 1093) von Grüne, SPD und Linke, dem sich auch die CDU und die FDP angeschlossen haben, war erforderlich, um zu sagen, wir lassen uns nicht einschüchtern. Mit der Willensbekundung sollte ein Zeichen gesetzt werden, die hemmungslosen Angriffe auf Parteienvertreterinnen und -vertreter sowie Parteibüros zu verurteilen, denn Demokratie hört da auf, wo Handgreiflichkeiten und Verleumdungen gegenüber politischen Vertreterinnen und Vertretern stattfinden. Nur Angst und Verunsicherung sollen mit solchen Taten geschürt werden. Bei ihrer Rede wies DIE LINKE aber auch darauf hin, dass gerade in der heutigen Zeit die Zerwürfnisse in der Frage Krieg und Frieden, Beurteilung des Gaza-Konflikts, in der Verschärfung von Gesetzen, in der unsozialen Haushaltspolitik und vieles mehr zu kritisieren seien. Das ist berechtigt und die politischen Vertreterinnen und Vertreter müssten und sollten sich auch immer wieder hinterfragen, was treibt bestimmte Menschen zu solchen Ausschreitungen. Die sozialen und friedenspolitischen Bedingungen müssen sich auf jeden Fall ändern, dafür kämpft die LINKE.

Soziale Wohnhilfe im Bezirk ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Bedürftige

Mit einer Mündlichen Anfrage von DIE LINKE bzgl. der Auslastung der Fachstelle Soziale Wohnhilfe antwortete der zuständige Stadtrat Steuckardt (CDU), dass es zur Unterbringungsproblematik bis zu 80 Vorsprachen pro Sprechstunde (dienstags und donnerstags) gäbe. Des Weiteren seien es Mietschuldenfälle, die dort behandelt würden, davon aktuell 520 Fälle. Hier zeichnet sich schon eine Zunahme gegenüber 2023 ab, denn da waren es im gesamten Jahr 988 Fälle. Um die soziale Wohnhilfe zu entlasten, sollen nun für denBeratungs-Bedarf für ältere Bürgerinnen und Bürger zwei weitere Sozialdienst-Stellen mit eigenem Profil eingerichtet werden, die bisher von der Fachstelle übernommen wurde. Denn bei den Seniorinnen und Senioren ist ebenso enormer sozialer Beratungsbedarf vorhanden. Neben der Stellenbesetzung bei der sozialen Wohnhilfe, die „nicht annähernd vollständig besetzt sind“ (bei 24 Soll-Vollzeitstellen), sollte das Amt alles dafür tun, diesen Hilfebereich attraktiver zu gestalten neben besserer Anerkennungsleistung für die Beschäftigten, auch die Bedingungen für die Hilfesuchenden zu verbessern, denn dies wäre dann auch wieder ein Erfolg für die Sozialarbeitenden.

„Herrenberg-Urteil“ verunsichert Bezirk im Umgang mit Honorarkräften

Dieses Urteil beunruhigt Bezirk und Senat gleichermaßen, denn ein weiter so mit dem Verfahren der Honorarkräfte bei Volkshochschulen (VHS), Musikschulen und Jugendkunstschule darf es nach dem Urteil nicht mehr geben. Hierzu gab es eine Große Anfrage von den Grünen (Drs.1113). Stadtrat Dollase (parteilos) erläuterte, dass jetzt die Rechtslage geprüft werden müsse, denn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) richtet sich nach dem Urteilsspruch, wonach eine echte Selbstständigkeit der Honorarkräfte an einer Musikschule kaum herzustellen sei. Das Bezirksamt befürchtet demnach künftige Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen. Der Handlungsdruck ist jetzt hoch, denn Senat und Bezirke fuhren ganz gut mit dem Sparmodell und eine Umwandlung in Arbeitsverträge ist eine Herausforderung, sowohl organisatorisch, rechtlich und vor allem finanziell. DIE LINKE setzte sich von Anfang an für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Unterrichtenden ein. Diese wertvolle Bildungsarbeit muss dem Land und dem Bezirk das wert sein, und die Beschäftigten hätten endlich eine Perspektive.

Elisabeth Wissel