100 Jahre Groß-Berlin-Gesetz

Am 27. April 1920 trat das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ (kurz: Groß-Berlin-Gesetz) in Kraft. Das Gebiet unseren heutigen Bezirks TempelhofSchöneberg wurde Teil dieser Stadt.

Dr. Christine Scherzinger, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt dazu: „Bereits vor 100 Jahren gab es ein Ringen darum, welche planerische Leitvorstellungen in die wachsenden Großstadtregionen einfließen und sich letztendlich durchsetzen sollten. Die Entstehung Groß-Berlins hatte neben guten Entwicklungen leider auch zahlreiche negative Begleiterscheinungen: Bodenverwertung und eine hohe Verdichtung gingen zu Lasten der Gesundheit und Wohnqualität vieler Menschen. Auch heute stehen wir angesichts des Wachstums Berlins und des Klimaschutzes wieder vor neuen Herausforderungen. Ziel einer nachhaltigen Stadt muss heute sein, dass sie lebenswert und sozial ist. Auch das Stadtgrün darf nicht aufgrund von kurzfristig ausgerichteten Planungsinteressen weichen - auch nicht hier im Bezirk TempelhofSchöneberg. Nur mit einem gesamtstädtischen Blick auf Berlin und das Brandenburger Umland unter Beteiligung der Menschen, die hier leben, kann es uns gelingen nachhaltig solidarische Lebens- Wirtschafts- und Wohnkonzepte zu entwickeln.“

Martin Rutsch, verkehrspolitischer Sprecher, erklärt: „Zentrale Aufgabe der nächsten Jahre wird die stärkere Verkehrsanbindung der Außenbezirke und des Brandenburger Umlands sein. Wir werden ein Mehr an Mobilität spüren. Das wirft jedoch Fragen in Hinblick auf Umweltschutz, Verkehrssicherheit und soziale Teilhabe auf. Die einseitig „autogerechte Stadt“ ist veraltet. Wir brauchen ein Leitbild, in dem Fuß, Rad und ÖPNV eine stärkere Rolle einnehmen.“

Linksfraktion in der BVV Tempelhof-Schöneberg

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