Wann kommt das Altenhilfestrukturgesetz?

Elisabeth Wissel
  1. Wie beteiligt sich das Bezirksamt am Altenhilfestrukturgesetz, das schon über mehrere Jahre in der Umsetzung auf sich warten lässt?

Antwort: Die Grundlagen zur Umsetzung des Gesetzes werden unter Einbeziehung der Bezirke unter Federführung von SenWGP mit Unterstützung einer externen Prozessbegleitung erarbeitet. Das Amt für Soziales beteiligt sich daran mit mehreren Mitarbeiterinnen (Seniorenbereich, Controlling, Amtsleitung) in unterschiedlichen Arbeitsgruppen. Ferner werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in jeder Sitzung der Altenhilfeplanerinnen und –planer, die aufgrund der Erarbeitung des Gesetzten zurzeit monatlich stattfinden, diskutiert.

 

2. Welche Punkte aus dem Entwurf der Grundlage §71 SGBXII sind strittig?

Antwort: Da sich das Gesetz noch im Beteiligungsverfahren befindet, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

(Problematisch wird auf jeden Fall die Finanzierung sein)

 

Nachfragen:

  1. Welche verbindlichen Leistungen in der Altenhilfe bietet der Bezirk an?

Antwort: Der Bezirk bietet folgende verbindliche Leistungen in der Altenhilfe:

  • Ehrenamtliches Engagement: Die Seniorenarbeit bietet den ehrenamtlichen Einsatz in unterschiedlichen Bereichen an (Seniorenfreizeitstätten, Ehrungsdienst, Besuchsdienst in vollstationären Einrichtungen). Die Ehrenamtlichen werden durch die BVV gewählt, erhalten eine Aufwandspauschale und können an Fortbildungen teilnehmen und werden zu einer „Danke-Feier“ eingeladen.
  • Beratung zum Thema „Wohnen im Alter“. Zudem befinden sich zwei Seniorenwohnhäuser im Besitz des Bezirks. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an ältere Menschen, die rechnerisch einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
  • Beratung zu allen seniorenrelevanten Themen in den Seniorenfreizeitstätten sowie im Allgemeinen Sozialdienst und in den Fachbereichen. Zudem erfolgt eine Verweisberatung zu anderen spezialisierten Beratungsstellen im Bezirk, wie den Pflegestützpunkten, dem Mobilitätshilfedienst, der Schuldner- und Insolvenzberatung oder der Alkohol- und Medikamentenberatungsstelle.
  • Angebote für Teilhabe, Information, Bildung und Freizeitgestaltung – gegen Einsamkeit im Alter – in den Seniorenfreizeitstätten des Bezirks und von der Seniorenarbeit organisiert (Kurse, Veranstaltungen, Vorträge, Seniorenmesse und andere Informationsveranstaltungen, Freizeitgruppen, Bewegungsangebote, kulturelle Veranstaltungen u.a.). Zudem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Anbietern und die Information der Zielgruppe über deren Angebote. Bei hohen Geburtstagen oder Ehejubiläen erfolgt eine Gratulation im Namen des Bezirksbürgermeisters sowie des zuständigen Stadtrates.
  • Einzelanträge werden in den Fachbereichen geprüft. Sofern eine Bewilligung aufgrund von Gesetzen nicht möglich ist, wird geprüft ob die Mittel über die Stiftung Deutsche Klassenlotterie oder andere Stiftungen zur Verfügung gestellt werden können.

 

2. Wird das Altenhilfestrukturgesetz auf jeden Fall Verbesserungen für die älteren Menschen bringen, auch in dem Sinne, dass das Altersbild heute anders als vor 50 Jahren ist?

Antwort: In welchem Rahmen das Gesetz Verbesserungen für ältere Menschen bringen wird, kann noch nicht eingeschätzt werden, da sich das Gesetz noch im Beteiligungsverfahren befindet.

Die Seniorenarbeit berücksichtigt bei allen Planungen bereits das aktuelle Altersbild und stellt sich bei allen Angeboten auf die Bedarfe der Zielgruppe ein.