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Parkraumgebühren für Personal an Schulen und sonstigen Dienstkräften des Bezirksamt

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

Frage 1:

Auf welchen Grundstücken vermietet das Bezirksamt wie viele PKW-Stellflächen an Dienstkräfte?

Antwort auf Frage 1:

An folgenden Grundstücken vermietet das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg PKW-Stellflächen an Dienstkräfte:

an Bürodienstgebäuden

  • Rathaus Schöneberg, hier: Freiherr-vom-Stein-Straße 19 und Innenhof des Rathauses Schöneberg 10825 Berlin, 51 Stellplätze
  • Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12105 Berlin, 141 Stellplätze
  • Bürodienstgebäude Strelitzstraße, Strelitzstraße 15-17, 12105 Berlin, 37 Stellplätze
  • Bürodienstgebäude Rathausstraße, Rathausstraße 27, 12105 Berlin, 38 Stellplätze

an Schulgrundstücken

Das Schul- und Sportamt vermietet Fahrzeugstellplätze, die sich auf Schulgrundstücken befinden. Das Schul- und Sportamt vermietet PKW-Stellflächen für an Schulen tätiges Personal. Eine genaue Anzahl der Stellplätze kann noch nicht angegeben werden, da die Vermietung von Stellplätzen an Schulen erst sukzessive beginnt.

 

Frage 2:

Wie ist bisher die Auslastung der Parkflächen, die nur für die Dienstkräfte vorgesehen sind?

Antwort auf Frage 2:

an Bürodienstgebäuden

Auf den Parkplatzflächen der beiden genannten Rathäuser sind die Sammelparkplätze für die Dienstkräfte überbucht. Der Parkplatz am Rathaus Schöneberg hat eine prozentuale Auslastung von 138 %, der Parkplatz am Rathaus Tempelhof ist zu 122 % ausgelastet. Die Parkplätze an den Bürodienstgebäuden Strelitzstraße und Rathausstraße sind zu 100 % ausgelastet.

an Schulgrundstücken

Die Vergabe der Stellplätze auf Schulgrundstücken durch das Schul- und Sportamt erfolgt ausschließlich an das an der jeweiligen Schule tätige Personal. Seitens des Schul- und Sportamtes kann bisher zur Auslastung keine Aussage getroffen werden, da die Vermietung sukzessive beginnt.

 

Frage 3:

Werden Stellflächen auch an Dritte vermietet, wenn ja, wie viele?

Antwort auf Frage 3:

an Bürodienstgebäuden

Ja, 23 Stellflächen an den Bürodienstgebäuden werden auch an Dritte vermietet.

an Schulgrundstücken

Nein, die Vergabe der Stellplätze erfolgt ausschließlich an das an der jeweiligen Schule tätige Personal.

 

Frage 4:

Welche Einnahmen werden je Stellfläche erzielt?

Antwort auf Frage 4:

an Bürodienstgebäuden

Auf den Stellflächen der Bürodienstgebäude müssen externe Nutzer 60,00 €/mtl. zahlen.

Die Kriterien und daraus resultierende Entgelte für Stellplätze, die an Dienstkräfte vergeben werden, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 Standort

Dienstkräfte mit bestätigter dienstlicher Kfz-Nutzung

(Dienstkräfte, die ihr privates Kfz im Durchschnitt an mindestens drei Arbeitstagen je Woche dienstlich nutzen und darüber einen Nachweis erbringen.)

Dienstkräfte ohne Dienstfahrten

Dienstkräfte mit einer Schwerbehinderung mit „G“ Kennzeichnung

50 % Ermäßigung

Rathaus Schöneberg

0,00 €/mtl.

33,00 €/mtl.

16,50 €/mtl.

Rathaus Tempelhof

0,00 €/mtl.

31,00 €/mtl.

15,50 €/mtl.

Bürodienstgebäude Strelitzstr.

0,00 €/mtl.

25,00 €/mtl.

12,50 €/mtl.

Bürodienstgebäude Rathausstr.

0,00 €/mtl.

25,00 €/mtl.

12,50 €/mtl.

Schwerbehinderte, die für die Benutzung eines Kfz eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Geh-Behinderung vorlegen, für Behinderte im Rollstuhl oder für Blinde bzw. deren Begleitpersonen nach § 46 StVO – 100 % Ermäßigung

 

an Schulgrundstücken

Die Einnahmen regelt § 5 (2) der „Regelung zur Vergabe von Fahrzeugstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen in bezirklicher Trägerschaft im Bezirk Tempelhof-Schöneberg“: (2) Die Höhe des ortsüblichen monatlichen Nettoentgeltes für einfache nicht überdachte Stellplätze, für an der jeweiligen Schule tätigem Personal, wird vom Stadtentwicklungsamt (Fachbereich Vermessung und Geoinformation) ermittelt.

 

- Ortsteil Schöneberg (Innenstadtlage): 33 €

- Ortsteil Tempelhof (Innenstadtlage): 31 €

- Ortsteil Mariendorf (städtischer Randbereich): 25 €

- Ortsteil Marienfelde (städtischer Randbereich): 25 €

- Ortsteil Lichtenrade (städtischer Randbereich): 25 €

 

Für Schulparkplätze in parkraumbewirtschafteten Gebieten erhöht sich das Nettoentgelt um monatlich 20 €.

 

Frage 5:

Sind die Einnahmen pro Stellfläche im Bezirk einheitlich geregelt?

Antwort auf Frage 5:

an Bürodienstgebäuden

Die Höhe für die Vermietung der Stellflächen an den Bürodienstgebäuden ist an externe Nutzenden mit 60,00 € monatlich einheitlich entsprechend der „Regelung zur Vergabe von Stellplätzen“ geregelt.

Bei einer Vermietung an Dienstkräfte weichen bei den einzelnen Standorten der Bürodienstgebäude die Einnahmen pro Stellfläche aufgrund der Vergabekriterien ab (siehe Antwort zur Frage 4).

an Schulgrundstücken

Die Höhe der Einnahmen der Stellflächen des Schul- und Sportamtes sind in der „Regelung zur Vergabe von Fahrzeugstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen in bezirklicher Trägerschaft im Bezirk Tempelhof-Schöneberg“ aufgeführt.

Das Schul- und Sportamt setzt den Auflagenbeschluss 4.18 – Parkplätze an Schulen der BVV um. Hinsichtlich der Nutzungsgebühr hält sich das Schul- und Sportamt an die im Auflagenbeschluss der BVV aufgeführten Vorgaben.

 

Frage 6:

Gibt es eine Unterscheidung bei den Nutzenden, wenn nein, aus welchen Gründen wird nicht zwischen den Einkommen: Teilzeit, Vollzeit und Referendare unterschieden?

Antwort auf Frage 6:

an Bürodienstgebäuden

Ja, es gibt eine Unterscheidung bei den Nutzenden, siehe auch Antwort zur Frage 4. Dienstkräfte ohne Dienstfahrten müssen das Entgelt in voller Höhe begleichen, Dienstkräfte mit bestätigten Dienstfahren sind von der Zahlung eines Entgeltes befreit.

Dienstkräfte mit einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ erhalten eine 50%ige Ermäßigung. Bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Geh-Behinderung ist kein Entgelt zu entrichten.

Eine Unterscheidung zwischen den Einkommen: Teilzeit, Vollzeit und Referendare erfolgt nicht. Die aktuell gültige und durch das Bezirksamt beschlossene Regelung zur Vergabe von Stellplätzen an Bürodienstgebäuden im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat nur die in Antwort Nr. 4 beschriebenen Unterscheidungen.

 

an Schulgrundstücken

Das Schul- und Sportamt setzt den Auflagenbeschluss 4.18 – Parkplätze an Schulen der BVV um. Hinsichtlich der Nutzungsgebühr hält sich das Schul- und Sportamt an die im Auflagenbeschluss der BVV aufgeführten Vorgaben. Eine Unterscheidung zwischen den Einkommen: Teilzeit, Vollzeit und Referendare erfolgt nicht.

 

Frage 7:

Haben die Nutzenden die Möglichkeit, aufgrund geringeren Einkommens, bzw. auch geringerer Nutzung der Parkfläche im Monat, dass die Gebühren entsprechend gesenkt werden?

Antwort auf Frage 7:

Nein, eine Absenkung der Entgelte aufgrund geringeren Einkommens bzw. geringerer Nutzung der Parkplatzfläche im Monat ist nicht möglich, dies ist entsprechend der beiden benannten Regelungen zur Vergabe von Stellplätzen nicht vorgesehen.

 

Frage 8:

Wie hat das Bezirksamt den Mietpreis ermittelt?

Antwort auf Frage 8:

Der ortsübliche Mietzins wird von der Bewertungsstelle des Fachbereiches Vermessung und Geoinformation ermittelt. Eine Überprüfung des ortsüblichen Mietzinses und ggf. Mietzinsanpassung erfolgt im Abstand von zwei Jahren.

 

Frage 9:

Wäre die kostenfreie Nutzung oder eine geringe Nutzungsgebühr für das Schulpersonal und sonstige Dienstkräfte des Bezirksamts nicht auch ein Anreiz Personal zu halten?

Antwort auf Frage 9:

Eine kostenfreie Nutzung von Parkplätzen wäre sicher von Vorteil und ein Anreiz Personal zu halten. Die kostenfreie Nutzung oder eine geringe Nutzungsgebühr für das Schulpersonal und sonstige Dienstkräfte kollidiert mit der Landeshaushaltsordnung, die eine Überlassung von Vermögensgegenständen (hierzu zählen auch Pkw-Stellflächen) nur zu ihrem vollen Wert vorschreibt.

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