Aktuelle Situation im RSD

Elisabeth Wissel

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

Frage 

Wie bewertet das Bezirksamt gerade die Situation in den RSD? Bitte einzeln ausführen für die 3 RSD-Regionen und RSD KIT?

Antwort

Die Arbeitssituation im RSD ist aufgrund vieler Umstände angespannt. Die Mitarbeiter_innen sind dauerhaft sehr gefordert, alle Aufgaben regelhaft erfüllen zu können. Dies ist nur aufgrund eines besonderen Engagements für die betreuten Kinder, Jugendlichen und Familien möglich. um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Systematische Verzögerungen gibt es derzeit nur bei der Bewilligung von Integrierten Lerntherapien und Psychotherapien mit Lernanteilen durch eine nur 50% Besetzung des Bereiches (§ 35a). Hierüber werden die betroffenen Personen informiert.

Die Umstände, die zur angespannten Situation insgesamt im RSD führen sind unterschiedlich und erstrecken sich über alle Regionen und das KIT.

a) Aus der durchschnittlichen Personalanwesenheit (Verhältnis der länger als 8 Wochen nicht anwesenden Fachkräfte zur Anzahl der Stellen -Personalanwesenheitsquote PAQ) beträgt im Durchschnitt (Daten vom 1.3.2026) 82%. Die PAQ in den Teams variiert hierbei zwischen 44,4 und 95,2%. Hieraus folgt zum einen eine regelhaft über der Personalbemessung liegende Fallbelastung für alle Fachkräfte als auch die Notwendigkeit oft kurzfristig Fallvertretungen zu übernehmen. Hierdurch ist das kontinuierliche Arbeite in den Fällen originär eigener Zuständigkeit erschwert.

b) Die Fallkonstellationen werden immer komplexer und handelnde bzw. Betroffenen Personen aus den Familiensystemen verhalten sich zunehmend unkooperativ und abwehrend. Die Aggressivität gegenüber den Mitarbeiter_innen hat in der letzten Monaten zugenommen, wie dem Bericht aus der Verwaltung vom 26.11.2025 und dem persönlichen Bericht der Regionen im Jugendhilfeausschuss am 28.01.2026 zu entnehmen ist. Dies verursacht ein Unsicherheitsgefühl bei den Mitarbeitenden. Diesem Umstand wird durch regelmäßige Gespräche mit den Mitarbeiter_innen und das Angebot an entsprechenden Fortbildungen zielgerichtet und möglichst zeitnah begegnet. Die BVV hat darüber hinaus auf Antrag des Jugendhilfeausschusses am 18.02.2026 beschlossen, durch Ausstattung der Bürotüren mit Türknäufen im Rathaus Schöneberg ein gutes und sicheres Arbeiten für alle bezirklichen RSD-Fachkräfte sicherzustellen

 

Frage

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell bzw. waren jeweils im Januar 2023, 2024, 2025 und 2026 im RSD beschäftigt:

a) Insgesamt?

b) Als ausgebildete pädagogische Fachkraft?

c) Als dual Studierende?

d) Als Teilzeitbeschäftigte?

e) In den ersten sechs Monaten?

f) Länger als sechs Monate?

g) Länger als zwei Jahre?

h) Länger als fünf Jahre?

Bitte aufschlüsseln nach den Regionen, sowie Krisenteam und Teilhabeteam und unter Angaben entsprechender VZÄ

Antwort

Die folgenden Tabellen enthalten die Zahlen der tatsächlich Beschäftigten. Durch Arbeitszeitreduzierungen kann ein Vollzeitäquivalent auch durch mehrere Beschäftigte ausgefüllt werden.

Die Antwort zu den VZÄ entnehmen Sie bitte der Gegenüberstellung in der Antwort zu Frage 3.

Tabelle: Anzahl der Beschäftigten im RSD

Jan 23

 

Nord

Mitte

Süd

KIT (seit 2024)

THFD

ges.

 

 

 

 

 

 

 

 

a

insgesamt

29

22

23

 

9

83

b

ausgeb. FK

26

19

20

 

9

74

c

dual Stud.

3

3

3

 

0

9

d

Teilzeit

6

5

12

 

4

27

e

erste 6 Mon

1

3

1

 

1

6

f

länger 6 Mon

8

10

9

 

3

30

g

länger 2 Jahre

7

1

8

 

0

16

h

länger 5 Jahre

13

8

5

 

5

31

Jan 25

 

Nord

Mitte

Süd

KIT

THFD

ges.

 

 

 

 

 

 

 

 

a

insgesamt

33

25

30

8

9

105

b

ausgeb. FK

30

22

27

8

9

96

c

dual Stud.

3

3

3

0

0

9

d

Teilzeit

7

6

7

2

3

25

e

erste 6 Mon

0

4

2

0

0

6

f

länger 6 Mon

6

5

5

0

3

19

g

länger 2 Jahre

5

4

2

8

4

23

h

länger 5 Jahre

22

12

21

0

2

57

Jan 26

 

Nord

Mitte

Süd

KIT

THFD

ges.

 

 

 

 

 

 

 

 

a

insgesamt

30

25

30

11

7

103

b

ausgeb. FK

27

22

27

11

7

94

c

dual Stud.

3

3

3

0

0

9

d

Teilzeit

6

5

8

2

3

24

e

erste 6 Mon

1

2

2

2

1

8

f

länger 6 Mon

0

4

2

1

1

8

g

länger 2 Jahre

6

5

5

8

4

28

h

länger 5 Jahre

23

14

21

0

1

59

 

Frage

Wie ist der Anteil der besetzten Stellen gemessen am Stellenplan? Bitte aufschlüsseln nach VZÄ sowie den Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam aktuell und jeweils Januar 2023, 2024, 2025 und 2026?

Antwort

Aufgeführt sind in der folgenden Tabelle: VZÄ laut Stellenplan und die tatsächlich ausgeführten (besetzten) VZÄ.

Tabelle: Anzahl der VZÄ im RSD

 

Frage

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell nicht im Dienst, oder nur eingeschränkt belastbar?

a) Insgesamt?

b) Wegen Elternzeit und / oder Mutterschutz?

c) Wegen Krankheit länger als vier Wochen?

d) Wegen Wiedereingliederung wie z.B. Hamburger Modell?

Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam und unter Angaben entsprechender VZÄ?

Antwort

a) Region Nord: 2, Region Mitte: 1, KIT: 1, Region Süd: 3, THDF: 1, ges: 8

b) Region Nord: 0, Region Mitte: 1, KIT: 0, Region Süd: 0, THDF: 1, ges.: 2

c) Region Nord: 2, Region Mitte: 0, KIT: 1, Region Süd: 3, THFD: 0, ges.:6

d) Kann nicht beantwortet werden

 

Frage

Wie viele Fälle in HzE, Beratungsfälle, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Kinderschutzverfahren, sonstige werden aktuell nach RSD Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam betreut?

Antwort

Da sich das aktuelle Personalberechnungsmodell (siehe Frage 9) nicht auf reine Fallzahlen, sondern auf Anzahl der Klienten pro Monat stützt, sind nachfolgend die durchschnittlichen monatlichen Fallzahlen aus 2025 dargestellt.

Tabelle: durchschnittl. Fallzahlen regionale Teams

Die Fallzahl beim Kriseninterventionsteam ist nicht eindeutig zu beantworten, da die hier aufgenommenen Fälle späterhin in den regionalen Teams weiterbearbeitet werden

Die Fallzahlen für das KIT sind daher aus der Zahl der Erstcheckbögen und der hier begleiteten familiengerichtlichen Verfahren ermittelt.

Tabelle durchschnittliche Fallzahlen KIT

Zusätzlich werden im KIT Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung und Familiengerichtsverfahren eingeleitet, die aber weiterführend in den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten bearbeitet werden und in diesen Fallzahlen enthalten sind.

Im THFD wurden im Jahr 2025 von den Teilhabeplaner_innen im Durchschnitt 166 Klienten pro Monat betreut, die eine Hilfe nach dem SGB IX erhielten.

Beratungsleistungen können statistisch nicht ausgewertet werden. Diese werden kalkuliert als 5 VZÄ auf 10.000 der gewichteten 0–21-jährigen Einwohnenden (LOR).

 

Frage

Welche internen Regelungen existieren im Jugendamt bzgl. Fallzahlobergrenze im RSD auch in Bezug auf unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle und unter Berücksichtigung von Berufserfahrung?

Antwort

Es gibt intern keine verbindliche Fallzahlobergrenze im RSD (siehe auch Antwort zu 1). Aufgrund des Fallaufkommens und den tatsächlich besetzten VZÄ, ist von ca. 60 Fällen auszugehen, entsprechend weniger bei Teilzeit.

Die Fallzahlbelastungen werden also aus dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen ermittelt und gemäß dem individuellen VZÄ-Anteil prozentual angepasst. Nach Einarbeitung im RSD (bis zu 6 Monaten) sind die Fallzahlen für alle Mitarbeitenden im RSD dieselben, unabhängig von der Berufserfahrung. Während der Einarbeitungszeit werden die neuen Mitarbeitenden zu 50% ihrer VZÄ berücksichtigt.

Die Berliner Personalbemessungsberechnung geht von 43 Fällen (Familien­gerichtliche Verfahren, HzE und Kinderschutz) pro Mitarbeiter_in im RSD (50,3 im THFD) zuzüglich des Beratungsanteils aus. Diese Zahl erreicht der Bezirk durch die Anzahl an finanzierten Stellen.

Es werden regelmäßige Aktenablagen gem. §§ 67-85 SGB X Sozialdatenschutz, DSGVO und Berliner Datenschutzgesetzt sowie Verwaltungsvorschrift gem. § 34 GGO I vorgenommen, um Fallzahlen überschaubar zu halten.

Zudem werden bei Bedarf Abfragen vom internen Controlling mit einer Auflistung der Fallzahlen jedes einzelnen Mitarbeitenden entsprechend der individuellen Arbeitszeit ermittelt, sodass eine gerechte Fallverteilung gewährleistet werden kann.

Die Steuerung der Neufallverteilung obliegt den Leitungen der Sozialdienste.

Zur Personalgewinnung finden Dauerausschreibungen statt und es werden Zweckverträge zur Entlastung bei Stundenreduzierung angestrebt.

Ein vergleichbarer Personaldruck ist in allen Großstädten zu spüren, wie auf dem Netzwertreffen der Großstadtjugendämter (JugDir Tempelhof-Schöneberg vertritt hier gemeinsam mit Treptow-Köpenick Berlin) informiert wurde. Das Jugendamt in Dortmund zum Beispiel hat nach einer mit unserer vergleichbaren Personalkrise jetzt eine Personalstellenausstattung von 115%. Seit dieser Stellenumfang besetzt ist, gelingt es dem RSD, die Personalschwankungen solide abzufangen, die Fachkräfte überziehen Ihre Fallbelastungsstandards nicht mehr und auch die belastungs­begründete Fluktuation ist zurückgegangen. 

 

Frage

Werden Teilzeitbeschäftigung und Belastung durch Einarbeitung und Betreuung dualer Studierender bei der Zumessung der zu bearbeitenden Fälle berücksichtigt und wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?

Antwort

Bei Teilzeitarbeit findet eine Berücksichtigung der Fallzahl statt.

Die Anleitung und Betreuung von dualen Studierenden hat innerhalb des Jugendamtes einen hohen Stellenwert. Mit den jeweiligen Anleitenden wird die individuelle Belastung regelmäßig besprochen und im optimalen Fall (alle Stellen sind besetzt) findet eine Reduzierung der Fallbelastung über den gesamten Zeitraum der Anleitung statt.

Sind nicht alle Stellen besetzt, kann eine Entlastung in der Fallverteilung nur punktuell und über einen begrenzten Zeitraum stattfinden.

Es erfolgt eine Abfrage beim Controlling, um eine Umverteilung im Team zu steuern. Falls dies aufgrund bereits hoher Fallbelastung eines gesamten Teams nicht möglich sein sollte, erfolgt eine Team- oder sogar Regionsübergreifende Umverteilung.

 

Frage

Welche Steuerungsmöglichkeiten wurden im Jugendamt ergriffen, um ggf. vorhandene Überlastung, Unterbesetzung o.Ä abzumildern, welche Erfahrungen wurden daraus gewonnen und wie wurden die Maßnahmen von den Beschäftigten bewertet? Wurden diesbezüglich bspw. Beschäftigte innerhalb des RSD umgesetzt zwischen einzelnen Teams oder Regionen?

Antwort

In den letzten 5 Jahren wurden unter dem Titel „Struktur und Zukunft der Regionen“ umfangreiche Umstrukturierung der Organisation gemeinsam unter intensiver Beteiligung aller Mitarbeitenden umgesetzt. Das KIT wurde etabliert, drei Familienservicebüros eingerichtet, ein Einrichtungsmanagement unterstützt die RSD-Fachkräfte bei der Einrichtungssuche und das Eingangsmanagement des THFD entlastet zusätzlich (Erstberatung EGH). Darüber hinaus wurde die Leitungsspanne im Jugendamt und insbesondere für die RSD-Teams auf max 12 Mitarbeitende begrenzt. Hiermit war ein Abbau der Hierarchieebenen verbunden. Nun stehen die Fach- und Dienstvorgesetzten im engeren Kontakt zu ihren Mitarbeitenden, Entscheidungen fallen transparenter und schneller und auf Arbeitsbelastungen und Überlastungssituationen kann frühzeitig reagiert werden.

Es erfolgen nachfolgende Maßnahmen zur Entlastung:

- Umverteilung der Fälle im Team/Region

- temporäre Aussetzung der Neufallverteilung

- Wechsel der Fachgruppe (ILT, UMAs etc.) ggf. Hospitation

- BEM-Maßnahmen

- Beratung und Hilfestellung durch Leitung insbesondere bei individuellen Überlastungserleben, um die vorhandenen Fälle gem. Rechtslage zu priorisieren

- Fortbildung/Qualifizierungsmaßnahmen

- innerhalb einer Region unterstützen sich die Teams aktuell, um größere Ausfälle durch Schwangerschaften und dauererkrankte Kolleg_innen gemeinsam zu kompensieren

- Die Öffentlichkeit wurde über ggf. längere Bearbeitungszeiten informiert

Das Fachgruppenkonzept im Jugendamt macht Spezialisierung und einen Wechsel zwischen den unterschiedlichen Fachgruppen und damit auch den Teams/ Regionen möglich.

Gerade mit Blick auf das Kriseninterventionsteam, in dem die Belastung aufgrund des strengen Dienstplanes und der Herausforderungen im akuten Kinderschutz hoch ist, wurde diese Möglichkeit im Vorfeld der Gründung besprochen.

Um freie Stellen nachzubesetzen, werden die Ausschreibungen in kurzen Abständen veröffentlicht. Hintergrund ist die immer noch zu lange Zeit, bis eine ausgewählte Person eine verbindliche Zusage/einen Vertrag erhält. In diesen Wochen entscheiden sich immer wieder Bewerber_innen für einen anderen Arbeitgeber und stehen nicht mehr zur Verfügung.

Alle Mitarbeiter_innen stehen sämtlich Angebote des betrieblichen Gesundheits­management zur Verfügung, regelmäßige Gespräche mit den Mitarbeiter_innen finden statt, Fortbildungen und Supervisionen werden zielgerichtet angeboten und ggf. angefallene Überstunden werden möglichst zeitnah abgebaut.

 

Frage

Welche Personalbemessung liegt der Stellenplanung zugrunde? Wird diese eingehalten? Wie beurteilt das Jugendamt diese fachlich?

Antwort

Der Stellenplanung liegt das Personalberechnungsmodell der Senatsverwaltung für Jugend zu Grunde.

Die Personalbemessungskennzahl für den RSD (ohne EGH) liegt bei 43 Fällen/VZÄ. Diese Kennzahl beinhaltet die Klientenzahlen aus den Teilbereichen Hilfen zur Erziehung/sonstige Hilfen, Familiengericht und Kinderschutz. Es ist unabhängig, wie viele Hilfen im einzelnen Fall in dem Teilbereichen vorliegen. Hat ein Klient jedoch z.B. eine HzE und ein Familiengerichtliches Verfahren, wird er bei beiden gezählt.

Bei den Eingliederungshilfen einschließlich der sonstigen Leistungen nach SGB VIII und SGB IX liegt die Personalbemessungskennzahl bei 50,3 Fällen.

Aus der fachlichen Perspektive des Jugendamtes wird eingeschätzt:

a) Es steht außer Frage, dass zu erwarten ist - bei kleiner Zahl der zu bearbeitenden Fälle steigt die Qualität der Fallbetreuung, der Steuerungstiefe und -effizienz und die Sicherung des Kindswohls in laufenden Fällen.

b) Die Festsetzung der Fallbemessung für HzE ist angemessen, wenn diese als Fallobergrenze gilt. Da die Bemessungskennzahl in diesem Sinne jedoch keine Verbindlichkeit besitzt, entfaltet sie keine unmittelbare Steuerungswirkung.

c) Die Festsetzung der Fallbemessung für EGH ist nicht angemessen und auch nicht nachvollziehbar. Sie entspricht einer Setzung aus Leistungsumfängen in den Jahren vor Einführung des BTHG und ist nicht mit einem Modell zur Berechnung des Arbeitszeitaufwandes im Einzelfall verbunden.

d) Die in den letzten Jahren mit unterschiedlichen Gesetzesentwicklungen, z.B. durch das KJSG mit einem verstärkter Beratungsanspruch, durch das BTHG mit dem sehr zeitaufwendigen Bedarfserfassungsinstrument (TIB) oder durch die Wirkungsevaluation hinzugetretenen Bearbeitungsaufwände blieben bei der Personalbemessung unberücksichtigt und verstärken so objektiv das anwachsende Belastungserlebnis der Fachkräfte.

 

Frage

Wieviel Zeit steht einer Vollzeitbeschäftigten monatlich für die Fallbearbeitung zur Verfügung? Wie bemisst sich diese Berechnung?

Antwort

Bei einer Vollzeitbeschäftigung stehen Beamt_innen 40 und Tarifbeschäftigten von 39,4 Stunden für die Fallbearbeitung und übergreifende Tätigkeiten zur Verfügung (bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend anteilig). In die Fallarbeit fließen neben der unmittelbaren sozialpädagogischen Tätigkeit diverse fallverbundene Tätigkeiten (Falldokumentation, Stellungnahmen, Fallbesprechungen, Angebotssuche etc.) ein. Neben der Fallbearbeitung wird ein Zeitaufwand übergreifende Tätigkeiten wie Besprechungen, Supervision, Teamentwicklung und Fortbildungen berücksichtigt.

Aufgrund der Diversität des Fallgeschehens (Komplexität, Anzahl der Familienmitglieder, Sprache, beteiligten Institutionen etc.) ist eine zeitliche Abgrenzung des Aufwandes für einen Fall nicht möglich. Es ist in der Regel davon auszugehen, dass ca. 80% der monatlichen Arbeitszeit für die Fallarbeit aufgewendet wird.

 

Frage

Welche Regelungen gelten für Fälle von akut notwendigen Interventionen im Kinderschutz? Wie wird die Umsetzung des 4-Augen-Prinzips gewährleistet?

Antwort

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz (KKG) des Berliner Kinderschutzgesetzes und die dazugehörigen Leitfäden der AV KinderschutzJugGes. Diese Regelungen sind hoch komplex und im Rahmen einer Beantwortung hier nicht vollständig darstellbar.

Grundsätzlich gilt jedoch:

Das 4-Augenprinzip wird bei notwendigen Interventionen im Kinderschutz jederzeit gewährleistet.

Die Standards im Kinderschutz umfassen:

_ Beteiligung bzw. Partizipation der jungen Menschen und Familien in die Gefährdungseinschätzung

_ Zwingende Inaugenscheinnahme der Kinder, Ausnahmen nur in schriftlich zu begründenden Fällen

_ einheitliches Dokumentationssystem und Handlungsschritte im Kinderschutz (Unterteilung in Risiko- und Gefährdungseinschätzung) schriftl. Dokumentation von jeglichen Gefährdungshinweisen im Fachverfahren im 4- Augen – Prinzip mit erforderlicher elektronischer Signatur der Fachkräfte sowie Schlusszeichnung der Leitung

_Erstellung eines individuellen Schutzkonzeptes und ggf. Einleitung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der HzE

_Auf freiwillige Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, Hilfe zur Selbsthilfe aktivieren und Ressourcenaktivierung der Familien  Primär ist jedoch das Abwenden der Kindeswohlgefährdung

_bei akuter Gefahr Inobhutnahme und Anrufung des Familiengerichts

_regelmäßige (Inhouse) Fortbildungen/ Fachtage zu spezifischen Kinderschutzthemen

Der Kinderschutz ist durch einen Dienstplan im KIT und einen Back-Up Dienstplan durch die Regionen im drei Monatswechsel sichergestellt. Der Dienstplan umfasst werktags die Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr, je 2 Schichten im Krisendienst und im Kinderschutzdienst.

 

Frage

Wie viele Kolleginnen und Kollegen haben in den letzten fünf Jahren den RSD verlassen?

  • Wie lange waren die Kolleginnen und Kollegen zuvor im RSD beschäftigt?
  • Wie viele Kolleginnen und Kollegen wurden in dem gleichen Zeitraum neu eingestellt?

Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren und VZÄ sowie RSD Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam

  • Welche Kenntnisse hat das Jugendamt über die Ursachen des Weggangs von Kolleginnen und Kollegen insbesondere bei nur kurzen bzw. kürzeren Beschäftigungszeiträumen?
  • Wenn ja wie wurden diese Erkenntnisse genutzt?
  • Konnten Kolleginnen und Kollegen von einem geplanten Weggang abgehalten werden und wenn ja wie?

Antwort

Es wird statistisch nicht erfasst, wie lange Mitarbeiter_innen im RSD beschäftigt waren. Auch besteht keine Auskunftspflicht der Mitarbeitenden über die Beweggründe des Weggangs.

Die Mitarbeitenden die nach kurzer Zeit das Jugendamt/RSD wieder verließen, gaben als Gründe an, einen Arbeitsplatz näher zum Wohnort gefunden zu haben, das Arbeitsgebiet sei zu komplex und damit überfordernd, die Lebenssituation passe nicht zu den geforderten Einsatznotwendigkeiten oder zu viel bürokratische Tätigkeiten

Tabelle: Zu- und Abgänge im RSD

Gründe für Stellenwechsel erfahrener Kolleg_innen, die im Jugendamt bekannt sind:

_Wegzug/Umzug, damit verbundener längerer Arbeitsweg

_Berufliche Neuorientierung, die wenigsten uns bekannten wechseln innerhalb Berlins in einen anderen RSD

_Vereinbarkeit von familiärer Situation

_Aufgaben passen nicht zu den eigenen Entwicklungsperspektiven

_Wunsch nach einem anderen Arbeitsfeld außerhalb des öffentlichen Dienstes

Zum Nutzen dieser Erkenntnisse für die Verringerung der Fluktuation siehe Beantwortung zu Frage 8. Weitere Möglichkeiten zur Intervention bei den beschriebenen Gründen werden nicht gesehen.

Einige Kolleg_innen wurden gehalten durch:

_Andere Position in Organisation anbieten

_Wechsel/Veränderung des Arbeitsgebietes

_Aufstiegsfortbildung – Entwicklungsmöglichkeit aufzeigen

_Stufenvorweggewährung gem. §16 Abs 5 TV-L zur Bindung einer qualifizierten Fachkraft.

 

Frage

Wie viele Überlastungsanzeigen liegen aktuell vor? Wie wird mit den Überlastungsanzeigen verfahren? Bitte aufschlüsseln nach den Regionen, Krisenteam und Teilhabeteam.

Antwort

Im Jahr 2026 sind bislang keine Überlastungsanzeigen eingegangen.

Eingehende Überlastungsanzeigen werden seitens des Jugendamtes aufmerksam inhaltlich geprüft. Mit den Betroffenen werden zeitnah Gespräche geführt, um die geschilderte Belastungssituation zu analysieren und um Abhilfe zu schaffen. Seitens des Amtes werden Entlastungs- bzw. Unterstützungsmaßnahmen getroffen und schnellstmöglich umgesetzt. Die entsprechende Stellungnahme des Jugendamtes wird über den Dezernenten der Abteilung an den Personalservice abgegeben, der die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen durchführt und die Beantwortung der Überlastungsanzeige gegenüber der anzeigenden Dienstkraft übernimmt. 

 

Frage 

Welche Rückmeldungen werden der zuständigen Senatsverwaltung bzgl.  der Situation im RSD übermittelt?

Antwort

Es werden detaillierte Personalbestandsdaten der im RSD eingesetzten Beschäftigten entsprechend eines berlinweit entwickelten Abfragerasters, welches auch die Angaben zur Bundesstatistik enthält, regelmäßig an die Senatsverwaltung gemeldet.

 

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