Willensbekundung nach §33 der GO Bauprojekt Beyrodtstraße: Moratorium zur Baumfällung – Wege zur einvernehmlichen Planung öffnen

Antrag, BV Christine Scherzinger, BV Harald Gindra, LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV appelliert an die Akteur:innen rund um das Bauprojekt Beyrodtstraße/Welterpfad (Marienfelde) den konfrontativen Kurs aus dem Verfahren zu nehmen und einvernehmliche Lösungen zwischen dem Bauherren, die landeseigene Degewo, den Degewo-Mieter:innen in Bestandsbauten und der fachlichen Beurteilung des Bezirksamts anzustreben.

Wir bitten die Degewo vorläufig auf eine schnelle Fällung schützenswerter Bäume zu verzichten, einen vertiefenden Dialog mit den Bestandsmieter:innen einzuleiten und dabei auch die Bedenken des Bezirksamts einzubeziehen.

 

Begründung

Bei diesem Neubauvorhaben wird zum ersten Mal berlinweit in einem Widerspruchsverfahren der neue Absatz (3) im § 31 BauGB (seit Dezember 2021 in Kraft, Baulandmobilisierungsgesetz) angewandt. Die Erfahrungen diesbezüglich sind gering. Rechtliche Auseinandersetzungen gibt es bislang nicht. Dass ausgerechnet eine landeseigene Gesellschaft mit diesem Neubauvorhaben einen Präzedenzfall (für umfangreiche Befreiungen mit Verletzung der Grundzüge der Planung) und berlinweit ein Negativbeispiel für weitere Neubauprojekte schafft, ist unerfreulich. Von einer landeseigenen Wohnungsgesellschaft erwarten wir, dass sie Transparenz im Verfahren herstellt, ihre betroffenen Bestandsmieter:innen einbezieht und auch Bedenken des bezirklichen Stadtentwicklungsamts ernster nimmt. Nur ein neues B-Plan Verfahren könnte dieser Situation gerecht werden, um die Größe und Lage des neuen Baukörpers statt mit geplanten Befreiungen und massiven Abweichungen von den Grundzügen der Planung, unter Beachtung vorliegender Gutachten (u.a. Artenschutzgutachten) mit der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu diskutieren. Die informelle Beteiligung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft haben gezeigt, dass diese unzureichend war. Auch die Artenschutzgutachten sind nicht öffentlich einsehbar und einschätzbar.