Spielhallen im Bezirk
Kleine Anfrage, BV Elisabeth Wissel (LINKE)
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher Böltes,
die o.g. Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
. | Zu 1. Frage Wie viele Spielhallen gibt es im Bezirk? |
| Antwort: 46 Spielhallen.
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. | Zu 2. Frage Wie viele Spielhallen wurden beanstandet und wie viele mussten nach dem neuen Berliner Spielhallengesetz von 2011 in unserem Bezirk schließen? Antwort: Bisher musste noch keine Spielhalle schließen, da die Verfahren nach dem Abstandsumsetzungsgesetz noch nicht abgeschlossen sind. Zur Frage der beanstandeten Unternehmen kann derzeit keine Auskunft erteilt werden, da es sich um anhängige Verfahren handelt, deren Ausgang nicht abzusehen ist. Es kann nur angemerkt werden, dass es sich um relativ wenige Betriebe handelt.
Zu 3. Frage Wie viele Widersprüche und Klagen wurden von den Betreibern der Geldspielgeräteaufsteller eingereicht und wie ist der derzeitige Stand? |
| Antwort: Rechtsbehelfe zu Bestandsunternehmen die den Verfahren nach dem Abstands-umsetzungsgesetz unterliegen, liegen nicht vor, da das Verfahren Berlinweit noch anhängig ist. Zu beanstandeten Unternehmen kann derzeit keine Auskunft erteilt werden, da es sich um anhängige Verfahren handelt.
Zu 4. Frage Wie viele von den Spielhallen, die bis 31. Juli 2016 unter Bestandschutz standen, haben ihre Erlaubnis neu beantragt, und bei wie vielen wurde diese auch erteilt? Antwort: 45 Unternehmen haben eine neue Erlaubnis beantragt. Zur Erteilung ist mitzuteilen, dass die Verfahren nach dem Abstandsumsetzungsgesetz Berlinweit noch anhängig sind, Erlaubnisse dementsprechend noch nicht erteilt werden konnten. Ein Antrag erfolgte unvollständig, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 5. Frage Wird vom Bezirksamt die Einhaltung des Berliner Spielhallengesetzes mit den Vorgaben der Abstandshaltung zum nächsten Betrieb und ebenso zu Jugendeinrichtungen, Kitas und Schulen regelmäßig kontrolliert? Antwort: Für Bestandsunternehmen finden die Abstandsregelungen im Rahmen des laufen-den Verfahrens nach dem Abstandsumsetzungsgesetz erst noch Anwendung (für Neuanträge im und ab dem Antragsverfahren).
Zu 6. Frage Wann haben zuletzt Kontrollen stattgefunden und gab es Beanstandungen vom Ordnungsamt? Antwort: Überprüfungen finden landesweit regelmäßig durch das LKA statt. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend verfolgt. Zur Anzahl werden hier keine Statistiken bezogen auf einzelne Gewerbe geführt. |
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Heiß
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