Quarantänemaßnahmen an Schulen

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Elisabeth Wissel (LINKE)

1. Frage

Wie werden Quarantäne-Maßnahmen an Schulen, wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv auf Corona getestet wurde umgesetzt?

Antwort auf 1. Frage

Die Schule meldet dem Gesundheitsamt den positiven Fall eines Schülers oder einer Schülerin und eruiert entsprechend der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes für Schulen, die allen Schulleitungen vorliegen, die engen Kontaktpersonen. Diese werden mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, ebenso die Dauer der Quarantäne und ggf. weitere zu berücksichtigende Umstände, z.B. die Einhaltung der Hygieneanforderungen. Die Schule informiert im Anschluss anhand der ebenfalls vom Gesundheitsamt für alle Schulleitungen vorbereiteten Standardschreiben die Kontaktpersonen im Auftrag des Gesundheitsamtes über die Quarantäne. Um eine enge Abstimmung der Maßnahmen mit den Schulen zu gewährleisten, hat das Gesundheitsamt den Schulen 24/7 eine bevorzugte Erreichbarkeit per Handynummer und per E-Mail eingerichtet. Maßnahmen aus den Kontakten der positiven Fälle außerhalb des Settings Schule ermittelt das Gesundheitsamt in eigener Zuständigkeit.

 

2. Frage

Wie lange dauern die Quarantäne-Maßnahmen bzw. gibt es eine unterschiedliche Handhabung bei Geimpften und Ungeimpften?

Antwort auf 2. Frage

Die Quarantänemaßnahmen richten sich nach den RKI-Empfehlungen, die Bestandteil der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes und der Allgemeinverfügung des Bezirkes sind (https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/aktuelles/hinweise/artikel.1008519.php).

 

1. Nachfrage

Entscheiden Schulen selbständig über Quarantäne-Maßnahmen, oder wird in jedem Fall das Gesundheitsamt als Entscheidungshilfe hinzugezogen?

Antwort auf die 1. Nachfrage

Die Schulen agieren im Auftrag des Gesundheitsamtes bzw. auf Veranlassung des Gesundheitsamtes (siehe unter 1.) Grundsätzlich wird das Gesundheitsamt hinzugezogen.

 

2. Nachfrage

Gelten zwei Mal geimpfte Schüler:innen als Kontaktpersonen und wird bei ihnen ein PCR-Test durchgeführt?

Antwort auf die 2. Nachfrage

In der Regel, d.h. ohne Hinweis auf Vorliegen von besorgniserregenden Virusvarianten (Variants of Concern – VOC) gelten vollständig geimpfte Schüler_innen nicht als enge Kontaktpersonen und es wird auch keine PCR-Testung durchgeführt.

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