Nachverdichtung Welterpfad/Beyrodtstr II: Artenschutzfachliche Begutachtung

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

 

1. Frage

Wann im Herbst soll nach Ansicht des Bezirksamts Baumhöhlenuntersuchung nun in unbelaubten Bäumen Mittels Hubsteiger und Endoskop und ggf. eine weitere Beobachtung der Arten auch nachts durchgeführt werden?

Antwort auf 1. Frage

Zur Kartierung von Baumhöhlen eignet sich die gesamte vegetationsfreie Zeit von Oktober bis Februar.

 

2. Frage

Werden die Ergebnisse der Baumhöhlenuntersuchung in das Gutachten aufgenommen und der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt?

Antwort auf 2. Frage

Nach Aussagen der Degewo kann das Gutachten öffentlich eingesehen werden. Entsprechend gehe ich davon aus, dass auch eine Einsicht von anfragenden Bürger_innen gestattet wird.

 

1. Zusatzfrage

Inwieweit erstellt die Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mnH mit eidesstattlichen Gutachtern die artenschutzrechtlichen Gutachten?

Antwort auf 1. Nachfrage

Das Umwelt- und Naturschutzamt darf den Bauherren keine Empfehlung zur Wahl eines Gutachters geben. Gutachter sind vom Bauherren frei wählbar. Von den Gutachtern ist aber eine fachliche Eignung nachzuweisen.

 

2. Zusatzfrage

Werden bei der weiteren Planung die teilweise langen Lieferzeiten für Nisthilfen und Fledermausquartiere (teilweise mehrere Monate) berücksichtigt?

Antwort auf 2. Zusatzfrage

Umfang und Art des Kompensationsbedarfs können erst nach vorliegendem Ergebnis der Kartierung festgestellt werden. Demnach kann zu entsprechenden Lieferzeiten noch keine Aussagen gemacht werden, da verschiedene Arten von Nisthilfen unterschiedliche Lieferzeiten haben.