Klimaneutralität in der bezirklichen Verwaltungssteuerung

Antrag, BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit Klima- bzw. Emissionsneutralität (weitgehende Treibhausgasneutralität) als ein prioritäres Ziel der Arbeit des ämterübergreifenden Steuerungsdienst definiert werden kann, um in Richtung eines emissionsneutralen Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg spätestens zum Jahr 2030 hinzuwirken.

Dabei soll festgelegt werden, wie Handlungsvorschläge aus dem noch vorzulegenden, bezirklichen Klimaschutzplan in der Verwaltung implementiert werden können und die Arbeit des Klimaschutzbeauftragten in die Verwaltungssteuerung integriert werden soll.

Der BVV ist bis Sommer 2021 (ggf. als Zwischenbericht) Mitteilung zu geben und anschließend daran im Hauptausschuss laufend Bericht zu erstatten.

 

Begründung:

Mit Pressemitteilung vom 9.10.2020 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, alle Bundesbehörden bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu machen. Dazu hat sie eine eigene „Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung“ eingesetzt, die ämterübergreifend eingesetzt wird. Der Antrag setzt analog dazu an: Das Ziel der Klima- bzw. Emissionsneutralität für das Jahr 2030 wird anerkannt und sieht die ämterübergreifende Koordination in der Schlüsselfunktion zum Erreichen dieses Ziel.

Die wesentliche fachliche Zuarbeit ist dabei vom Beauftragten für Klimaschutz zu leisten. In der Diskussion um die Drucksache 1566/XX („Klimaschutzplan für Tempelhof-Schöneberg - emissionsneutrales Bezirksamt ansteuern“) wurde ein Klimaschutzkonzept für das Bezirksamt in Aussicht gestellt. Dieses soll die Grundlage für die Implementierung in den Fachämtern sein, die in ämtergreifender Weise vom Steuerungsdienst koordiniert werden könnte.

Berlin, den 15.03.2020