Deutsche Wohnen kauft in Berlin ein, auch in Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwieweit wurden die Mieter*innen der betreffenden Immobilie, die durch die Deutsche Wohnen in Schöneberg gekauft werden soll, bereits in das Vorkaufsverfahren einbezogen (Brief, um Vorkauf zu prüfen, Informationsabfrage über die Ausstattung der Wohnungen)?
  2. Inwieweit fand bereits eine Anhörung mit der Käuferin statt, um zu klären, ob eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen oder ob doch das bezirkliche Vorkaufsrecht durch einen begünstigen Dritten (z.B. öffentliche Wohnungsbaugesellschaft) gezogen werden kann?

Nachfragen

  1. Wie lange behält eine Abwendungsvereinbarung ihre Gültigkeit, wenn das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung in dem Gebiet nicht mehr fortgeführt werden sollte?
  2. Inwieweit bzw. wann ist es möglich, eine Abgeschlossenheit bei einer Abwendungsvereinbarung durch die Käuferin zu beantragen?

Dateien