Covid-Infektionszahlen von Schulen im Bezirk TS

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

1. Frage

Inwieweit werden die Zahlen an neuen Covid-Infektionen an (Grund-)Schulen im Bezirk

statistisch festgehalten und veröffentlicht?

Antwort auf 1. Frage

Alle Covid-Fälle werden im Gesundheitsamt erfasst und ggf. anonymisiert als Häufung an das LAGeSo übermittelt. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt über das LAGeSo bzw. die SenGPG.

 

2. Frage

Inwieweit darf seitens des Bezirksamtes die Anzahl an Covid-Infektionen, die durch Testungen an Schulen festgestellt wurden, an das Kollegium und Elternschaft weitergegeben werden (keine Namen oder Klassenstufen, sondern nur die Anzahl der Infektionen)?

Antwort auf 2. Frage

Das Gesundheitsamt erhält die Meldungen der pos. PCR-Bestätigungen. Der weitere Übermittlungsweg der Daten ist wie oben beschrieben im Infektionsschutzgesetz geregelt. 

Das Gesundheitsamt selbst veröffentlicht keine gemeldeten Daten. Die direkt betroffenen Personen werden entsprechend informiert, um enge Kontakte und weitere Fälle zu ermitteln.

Ergebnisse der Schnell- bzw. Selbsttestungen werden weder statistisch erfasst noch an irgendjemanden gemeldet.

 

Nachfragen

1. Frage

Falls ja: Wer darf die Zahlen an das Kollegium und/oder Elternschaft weitergeben?

Antwort auf 1. Frage

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 2.

2. Frage

Falls nein, warum und auf welcher (rechtlichen) Grundlage oder Vereinbarung darf die

Anzahl intern an Schulen nicht weitergeben werden?

Antwort auf 2. Frage

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 2.

 

Oliver Schworck

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