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Coronahilfen für nichtgenehmigte Spielhallen im Bezirk

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rutsch,

ich beantworte die Anfrage wie folgt:

 

1. Frage

Wie viele Spielhallenerlaubnisse hat der Bezirk im letzten Jahr erteilt?

Antwort auf 1. Frage

Im Rahmen des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes wurden sechs Spielhallenerlaubnisse erteilt. Jedoch wurden keine nach dem Spielhallengesetz Berlin und Glücksspielstaatsvertrag erteilt, die nicht vorher bereits im Besitz einer § 33 i GewO - Erlaubnis waren (also nur Bestandsspielhallen).

 

2. Frage

Wie wird verhindert, dass Spielhallen, die keine aktuelle Genehmigung vom Bezirksamt haben, Coronahilfen durch den Staat erhalten?

Antwort auf 2. Frage

Das Bezirksamt hat hier weder Zuständigkeit noch notwendige Befugnisse. Die Beantwortung hierfür muss daher durch die Investitionsbank Berlin erfolgen.

 

1. Nachfrage

Wie bewertet das Bezirksamt die gegenwärtige Entwicklung von Spielhallen im Bezirk?

Antwort auf 1. Nachfrage

Die Anzahl der noch 2016 betriebenen Spielhallen konnte deutlich reduziert werden. Hinsichtlich der Betreiber mit Alt-Erlaubnissen wurden neue Erlaubnisse nur an spielrechtlich und steuerrechtlich zuverlässige Betreiber nach den aktuell vorgegebenen Abständen zu weiteren Spielhallen und Schulen erteilt.

Außerhalb des Sonderverfahrens wurden bisher alle weiteren Anträge auf spielrechtiche Erlaubnisse aufgrund des SpielhG Bln versagt. Insofern hat das Bezirksamt nun im Vergleich zur allgemeinen Regelung in der Gewerbeordnung eine klare Handhabe, wo Spielhallen nicht mehr zugelassen werden.

Für jeden Standort darf nur eine Spielhalle zugelassen werden. Der Abstand zu weiteren Spielhallen soll 500 Meter nicht unterschreiten. Zudem sollen Spielhallen auch nicht in räumlicher Nähe von Einrichtungen betrieben werden, die vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden. In Bezug auf die Auslegung der räumlichen Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen entscheidet das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eher restriktiv.

Insofern ist das Gesetz als erfolgreich zu bezeichnen und dies wird sich auch noch stärker positiv im Stadtbild widerspiegeln. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass Spielsüchtige auch weiterhin Spielorte – v.a. virtuell -  finden werden.

 

2. Nachfrage

Welche Ergebnisse hat die Kontrolle von Abstandsgeboten von Spielhallen im Bezirk ergeben?

Antwort auf 2. Nachfrage

Die Anwendung des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes bzw. die im Spielhallengesetz Berlin formulierten Mindestabstände führt zu einer sukzessiven Reduktion von Spielhallen. Dies geschieht durch das Versagen von Anträgen und keine neuerlichen Anträge.

 

Bezirksstadträtin Christiane Heiß

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