Bebauungsplan 7-72 VE – Kleistpark: Havariekonzept des Investors

Kleine Anfrage, BV Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Sehr geehrter Herr Böltes,

die o. g. Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Hat der Investor oder andere Stellen eine Qualitätssicherungs-, Sanierungs- und Havariemaßnahmenkonzept zum Bauvorhaben 7-72 VE vorgelegt?

Nein,

die BVG hat vom Investor umfangreiche Nachweise und Gutachten zur Planung und Herstellung des Bauwerks und der Gründung des Bauwerks, zu eventuellen Umbaumaßnahmen an baulichen und technischen BVG-Anlagen, zur Beweissicherung und Überwachung der BVG-Anlagen, zu Gleisregulierungsmaßnahmen, Havariemaß-nahmen und zu Kosten- und Haftungsfragen gefordert.

Erste Konzepte wurden dort eingereicht, die von dere BVG jedoch nicht als ausreichend beurteilt wurden. Deswegen wurde dem Investor von der BVG spezielle Prüfingenieuere benannt, die diese Art der Untersuchungen garantieren können.

 

2. Wurde darin die Aufstellung eines tunnelseitigen Havariekonzeptes, das im Havariefall bzw. bei Abweichungen von prognostizierten Entwicklungen durchzuführen ist, berücksichtigt? Wie beantwortet der Investor diese Frage?

Die aus Sicht der BVG zu berücksichtigen Kriterien zur Ermittlung der „Verträglichkeit“ wurden dem Investor durch die BVG in Form eines neuen „Merkblattes Havariekonzept“ übergeben.

Eine gutachterliche Bewertung der Verträglichkeit sollte die dortigen Überlegungen berücksichtigen.

Dies ist bisher noch nicht erfolgt

 

3. Liegt ein Nachweis eines Beweissicherungs- und Überwachungskonzeptes der Tunnel- und Gleisanlage der BVG auf Grundlage der Setzungsprognose vor? Wie beantwortet der Investor diese Fragen?

Nein, ein solcher Nachweis liegt derzeit dort noch nicht vor.

Der Investor bestätigt, dass die Grundsätze insbesondere zum Umfang der Maßnahmen und zur Verfahrensabstimmung sowie zur zeitlichen Beibringung von Konzepten Gegenstand der Vertragsverhandlungen des Vorhabenträgers mit der BVG sind.

Dazu gehört auch ein Beweissicherungs- und Überwachungskonzept der Tunnel- und Gleisanlage, wie es von der BVG gefordert wird.

Nach Auffasung des Investors können die einzelnen Konzepte detailliert erst ausgearbeitet werden, wenn das Vorhaben planerisch zulässig ist und auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes die konkrete Ausführungsplanung erstellt wird.

Jedoch muss vor Erteilung des Baurechts eine nachbarschaftliche Vereinbarung mit der BVG getroffen werden, in der der Investor die Schadloshaltung der BVG-Anlagen garantiert. Diese wird Gegenstand des Durchführungsvertrages.

 

4. Liegt ein Nachweis eines Beweissicherungs- und Überwachungskonzeptes des geplanten Bauablaufs und gegebener betrieblicher Randbedingungen des U-Bahnbetriebes vor?

Ein Beweissicherungs- und Überwachungskonzept des geplanten Bauablaufs und beginnender betrieblicher Randbedingungen des U-Bahnbetriebes liegt derzeit noch nicht vor, ist aber Gegenstand der Vertragsverhandlungen des Vorhabenträgers mit der BVG.

 

5. Beinhaltet dieses Konzept eine übersichtliche Darstellung der Verformungswerte des Tunnelbaues?

Die BVG hat vom Vorhabenträger eine Verformungsprognose über die Verformung des U7-Tunnels in Längsrichtung gefordert und den Nachweis der Verträglichkeit in geprüfter Form. Beide Untersuchungen fanden statt, jedoch sind sie nicht ausreichend, so dass die BVG Nachforderungen gestellt hat, die Sie nur durch akreditierte Sachverständige akzeptieren wird. Dazu wurden Prüfingenieure genannt, die diese Untersuchungen ausführen können. Zusätzlich wurde dem Vorhabenträger das „Merkblatt Havariekonzept U-Bahn“ vom 18.1.2017 an die Hand gegeben. Darin sind die zu berücksichtigenden Kriterien zur Ermittlung einer Verträglichkeit genannt.  Sofern der Vorhabenträger eine Kostenübernahmeerklärung abgeben würde, würde die BVG die Beauftragung dieser Untersuchungen selbst vornehmen.

 

6. Berücksichtigt das Konzept die Klärung künftiger regelmäßiger Kontrollen durch fachlich geschultes Personal auf Schäden an den BVG-Bauten zur Überwachung von Havarierisiken?

Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da das Konzept noch nicht vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Oltmann