BVV-Bericht: 8. Juli 2026
Geplante Fahrradstraße in Neutempelhof kommt
Eine Fahrradstraße berücksichtigt die schwächeren Verkehrsteilnehmer, ohne den Anliegerverkehr zu unterbinden und sie ist von den Anwohnerinnen und Anwohnern gewollt. Nur dauert die Umsetzung wie alles, immer viel zu lang, weil es an Geld und Personal fehlt. Die Antwort der großen Anfrage (Drs. 2181) beantwortet von Stadträtin Ellenbeck (Grüne) „Umbau der südlichen Manfred von Richthofenstraße zur Fahrradstraße“ von der SPD brachte etwas mehr Klarheit in die geplanten Umbaumaßnahmen. Noch in diesem Jahr soll der Umbau des südlichen Abschnitts begonnen werden und 2027 dann der nördliche Teil der Straße, wenn die BWB (Berliner Wasserbetriebe) ihre Arbeiten in diesem Bereich fertiggestellt haben. In den letzten Jahren wurden schon verschiedene verkehrsberuhigende Maßnahmen, wie Tempo 30, gesicherte Radwege auf der Bölckestraße, Zebrastreifen und u.a. Parkraumbewirtschaftung durchgeführt, die mit der Fahrradstraße in der M.v.R. ihren Abschluss findet. Die Linke unterstützt verkehrsberuhigende Maßnahmen, jedoch müssten mit dem Wegfall von Parkplätzen der ÖPNV eine bessere Versorgung anbieten, wie beispielsweise eine höhere Taktung der Buslinie, das ist leider nicht der Fall. Leider sind auch keine geschwindigkeitsregulierenden Eingriffe auf der Fahrradstraße vorgesehen, die auch rasenden Radfahrern Einhalt gebieten könnten.
Wohnraum-Zweckentfremdung: Ahndung die aber nicht die BA-Kasse füllt
Die Linke fragte mit einer mündlichen Anfrage nach, ob der Bezirk zu nachsichtig bei Verstößen von Vermietern ist. Zwar verzeichnet das Bezirksamt nach Stadtrat Steuckardt (CDU) die höchste berlinweite Rate (7.349) an Wohnungsrückführungen, dennoch weisen andere Bezirke höhere Einnahmen aus ihren geringeren Rückführungen aus. Das liegt an dem Bußgeldverfahren, das in den Bezirken unterschiedlich hoch ist. In Tempelhof-Schöneberg (TS) 855 T Euro, in Mitte 2.256 T Euro und in Friedrichshain-Kreuzberg 5.320 T Euro. Der Stadtrat stellte klar, dass Verwaltungsverfahren die Zweckentfremdung beseitigen wolle und das Bußgeld dagegen lediglich einen Strafcharakter habe, dessen Verfolgung sehr arbeits- und zeitintensiv sei, ohne viel erreichen zu können. Daher gibt es in TS weniger Amtsverfahren, nicht desto trotz gibt es die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld, das die Betroffenen oftmals schon zum Handeln bringen würde. In TS geht das Bezirksamt einen anderen Weg, auch im Hinblick auf die Erfahrung mit dem Amtsgericht Tiergarten, das die genannten Bußgeldvorschläge der Bezirke nach unten korrigiert, denn sie sind nicht bindend. Die Linke findet die erfolgreiche Rückführung in Wohnraum im Bezirk sehr gut, aber beim Bußgeld müssten alle Bezirke an einem Strang ziehen, vor allem müsste das Amtsgericht, das eher die kapitalistischen Interessen vertritt, per Gesetz verpflichtet werden die Anweisungen umzusetzen.
Elisabeth Wissel
