Leerstand / Zweckentfremdung im Wohnkomplex „Am Winterfeldt“?
Ich frage das Bezirksamt:
Falls für den teilbezogenen Neubau noch kein Bauabschluss angezeigt wurde, kann das Bezirksamt erläutern, welche abschließende Bauarbeiten dort noch ausgeführt werden?
Antwort auf 1. Frage
Gegenüber dem Bezirksamt – hier der Bauaufsicht – muss nurdie Nutzungsaufnahme angezeigt werden. Über die Frage „ob und wenn ja welche Baumaßnahmen noch ausgeführt werden müssen“ liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.Prüft das Bezirksamt, ob dort aufgrund des erheblichen Leerstands ein Zweckentfremdungsverdacht gegeben ist?
Antwort auf 2. Frage Hier bedanke ich mich für die Zuarbeit der Kollegen aus der Abteilung Bürgerdienste, Soziales und Senioren: „Eine Zweckentfremdung wegen Leerstandes liegt nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ZwVbG erst vor, wenn Wohnungen länger als drei Monate leer stehen. Bei Neubauten ist jedoch zu beachten, dass die Frist erst mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der Baubehörde zu laufen beginnt. Die Zweckentfremdungsstelle hat das Objekt im Blick; Kontrollen vor Ort sind bereits erfolgt.“
Nachfragen:
Welche sozialen Nutzungen (zu erniedrigen Mietpreisen) sind oder waren in dem Komplex geplant?
Antwort auf die beiden Nachfragen Die vom Bezirk gewünschten sozialen Komponenten – wie der Anteil sozialer Wohnungsbau, ein Kiezcafé oder sonstige soziale Nutzungen – sind bei dem vom Senat 2021 genehmigten Neubau nicht weiter berücksichtigt worden.
Wo befinden sich die 2.000 qm „Sozialbauwohnungen“, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung vom Bauherrn angekündigt waren?
Siehe Antwort 1.
Die Antwort erfolgte durch Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino.
Dateien
- 46._BVV_MA_4_Am_Winterfeldt_Gindra.pdf
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