Zwangsräumung in der Kyffhäuserstr. verhindern!

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Ich frage das Bezirksamt:

1. Warum hat das BA unter Verstoß gg. Pkt. 3.2 der Prüfkriterien des Bezirks die erhaltungsrechtliche Ausnahme EE 51/19 erteilt, statt die baurechtswidrige Nutzung der zweckentfremdeten Wohnung zu untersagen?

2. Auf welche rechtliche Grundlage stützt das BA seine bislang vorgetragene Behauptung, es komme für die Rechtmäßigkeit der gewerblichen Nutzung in der Kyffhäuserstr. 11 nicht auf die heutige Sach- und Rechtslage an, wenn das OVG Berlin-Brandenburg (Beschl. vom 26.04.2017, OVG 2 S 51.16, Rn. 13) klargestellt hat, dass sich aus einer formell baurechtswidrigen Nutzung kein Bestandsschutz ergeben kann?