Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen Verkäufe an „Proforma-Mieter*innen“ in Milieuschutzgebieten unterbinden

Antrag: BV Dr. Christine Scherzinger, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, Käufe von Wohnungen nach § 172 Absatz 4 Satz 4 BauGB in Milieuschutzgebieten nur denjenigen Mieter*innen zu genehmigen, die Teil der „schützenswerten Wohnbevölkerung“ geworden sind. Dies ist regelmäßig frühestens nach einer Mietdauer von zwei Jahren, in der die Mieter*innen mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gelebt haben, der Fall. Als Mieter*innen im Sinne des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6 und Satz 4 BauGB sollen nur solche Mieter*innen anerkannt werden, die eine auf Dauer angelegte Nutzungsbeziehung zu dem Kaufobjekt eingegangen sind.

Eine entsprechende Verfügungsbeschränkung ist in das Grundbuch einzutragen

Hierdurch soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, die in Häusern, die in Gebieten der sozialen Erhaltungssatzung liegen und aufgeteilt werden, geschützt und einem Missbrauch der Regelungen in § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB entgegengetreten werden.

Begründung

Auch in Gebieten der sozialen Erhaltungssatzung können durch eine Ausnahmeregelung im Bundesrecht Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, nämlich dann,wenn sich die Hauseigentümer*innen verpflichten, sieben Jahre nur an die Mieter*innen zu verkaufen (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB).  Diese Regelung kann missbräuchlich angewandt werden, indem leerstehende Wohnungen direkt mit dem Ziel des anschließenden Kaufes angemietet werden. Um die Ziele des Milieuschutzes zu wahren und Anreize für eine gezielte Entmietung zu abzubauen, sollte der Bezirk in diesem Punkt seine Genehmigungspraxis verschärfen. Deswegen muss in diesen Fällen eine entsprechende Verfügungsbeschränkung in das Grundbuch eintragen werden. Seit Herbst 2019 wendet der Bezirk Neukölln diese Regelungen an.

Solange der Bund Ausnahmeregelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erlaubt, darf auf kommunaler Ebene nicht zugeschaut werden, wie die Ziele des Milieuschutzes unterlaufen werden. Geschäftsmodelle, die das versuchen, sollen so unattraktiv wie möglich gemacht werden. Bis dahin gilt der dringende Appell an den Bund, so schnell wie möglich die bestehende Gesetzgebungen zu Gunsten und zum Schutz der Mieter*innen zu verändern.