Zu geringe Abstände zwischen den Gebäuden Eisenacher Str. 18 und Luitpoldstraße 9?

Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Dr. Christine Scherzinger (LINKE)

Frage1:

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der geringe Abstand von weniger von 2 Metern zwischen Eisenacher Str.18 und dem neu gebauten Gebäude in der Luitpoldstr. 9 begründet?

Frage 2:

Wie kann ein Schutz vor Brandüberschlag durch diesen geringen Abstand zwischen den Gebäuden Eisenacher Str. 18 und Luitpoldstraße gewährleistet werden?

 

Zusatzfragen:

Was hat das Bezirksamt bislang gegen den anhaltenden Leerstand von 8 Wohnungen in der Eisenacher Str. 18 unternommen?

Inwieweit wurde in der Eisenacher Str. 18 eine Zweckentfremdung bei den bereits über 12 Monate leerstehenden Wohnungen festgestellt?