Versiegelung Nuthestraße

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

1. Frage

Aus welchem Grund kann – aufbauend auf MzK Drs. 2321 – vom 30.11. – nicht auf einen Gehwegausbau auf der Westseite der Nuthestraße verzichtet werden, um die Versiegelung und notwendige Baumfällung auf der Ostseite zu verhindern?

Antwort auf 1. Frage

Auf den Gehwegausbau kann nicht verzichtet werden. Der Gehweg schützt spielende Kinder vor Gefährdungen und Fußgänger_innen davor, beim Verlassen ihrer Grundstücke direkt auf die Fahrbahn zu treten.

Bebauungsplan 7-45 hat die rechtliche Grundlage geschaffen, um der gestiegenen Anzahl von Anwohner_innen aufgrund einer neuen Bebauung Rechnung zu tragen.

Die Umsetzung erfolgt durch den Erschließungsträger zunächst im Bereich des Vorhabens.

 

2. Frage

Wurde seitens des Bezirksamts (insbesondere durch den damaligen FB Tiefbau) geprüft, lediglich den bereits vorhandenen Gehweg auf der Ostseite auszubauen, um den Verfügungen der AV Geh- und Radweg zu genügen?

Antwort auf 2. Frage

Ein Ausbau auf der Ostseite hätte ebenso einen erheblichen Eingriff in die dort bestehenden Grundstücke dargestellt. Hinzu kommt, dass diese mit dem Erschließungsprojekt nichts zu tun hatten. Eine Rechtsgrundlage dafür besteht nicht.

 

1. Nachfrage

Wie werden die zu versiegelnde Versickerungsfläche und die zu fällenden Bäume kompensiert?

Antwort auf die 1. Nachfrage

Bei dem bereits vorhandenen ca. 1 m breiten Streifen handelt sich nicht um eine „Versickerungsfläche“, sondern um einen nicht befestigten Bereich.

Für die Ableitung des Niederschlagswassers der Straße steht in der Nuthestraße eine Regenentwässerungsleitung zur Verfügung. Baumfällungen sind derzeit nicht beabsichtigt.

Zu den Kompensationen ist bereits im Bebauungsplan im Umweltbericht Stellung genommen worden.

 

2. Nachfrage

Wann ist mit Beginn der Arbeiten zu rechnen?

Antwort auf die 2. Nachfrage

Die Arbeiten sollen erst umgesetzt werden, wenn ein entsprechendes „verkehrliches Erfordernis“ dafür besteht. Zeitangaben dazu können gegenwärtig nicht gemacht werden.

 

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