Überprüfung der Löhne bei „Aufstockern“ auf Mindestlohn durch das Jobcenter

Antrag: BV Elisabeth Wissel, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich beim Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Löhne bei sogenannten Aufstockern – Leistungsempfänger_innen – des Jobcenters  verpflichtend überprüft werden, ob vom Arbeitgeber der Mindestlohn, Branchenlohn oder Tariflohn auch eingehalten wird.

Hierzu muss vom Jobcenter die Einkommensbescheinigung der Aufstocker die in Vollzeit arbeiten, nach einem halben Jahr nach Arbeitsaufnahme, überprüft werden, ob eine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn auch gezahlt werden.

Weicht die Lohnzahlung vom Mindestlohn, oder den o.g. üblichen Löhnen ab, soll das Jobcenter Kontakt mit diesem Arbeitgeber aufnehmen und ggf. Sanktionen gegen ihn einleiten können.

 

Begründung:

Mit der Drohkulisse von Sanktionen und ungesichertem Existenzminimum sind viele Erwerbslose im ALG-II-Bezug, die Arbeit suchen, bereit schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen. Zusätzlich gibt es eine „gesetzlich verordnete Konzessionsbereitschaft“ die besagt, wenn Erwerbslose eine Arbeit aufnehmen, gilt für sie eine Ausnahme vom Mindestlohn in den ersten sechs Monaten nicht (§22 Mindestlohngesetz). Dennoch gibt es eine übergroße Anzahl an Aufstockern, die trotz Vollzeit, von ihrem Einkommen nicht leben können, daher ist es dringend geboten ihre Einkommen nach sechs Monaten systematisch zu prüfen, ob die Vorgaben auch eingehalten werden. Das Jobcenter muss ein Interesse daran haben, dass Löhne vernünftig gezahlt werden und Arbeitnehmer_innen nicht von ihnen abhängig sind.

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