Tariferhöhung an freie Träger

Kleine Anfrage, Elisabeth Wissel (LINKE)

K l e i n e  A n f r a g e Tariferhöhung an freie Träger

der Fraktion Die Linke vom 15.04.2019

gem. § 39 GO BVV (lfd. Nr. 0418/XX)

BV Elisabeth Wissel

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete,

 

die nachfolgende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BV Elisabeth) vom 15.04.2019 wird vom Bezirksamt wie folgt beantwortet:

 

Frage 1

Wie bewertet das Bezirksamt den unlängst erzielten Tarifabschluss der Länder insbesondere auch für die im Bezirk tätigen Erzieher_innen und Sozialpädagog_innen?

Antwort:

Das Bezirksamt hat sich vor Tarifabschluss offensiv für eine deutliche tarifliche Steigerung mindestens im Umfang einer Anpassung an den TöVD ausgesprochen und begrüßt daher den Tarifabschluss 2019. Dieser erfüllt dem Umfang nach die gesetzten Erwartungen. Es wäre aus der Sicht des BA jedoch für eine Angleichung an den TVöD zusätzlich hilfreich, wenn auch die Vergütungsordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst den Regelungen des TVöD angenähert würden.

Frage 2

Stimmt das Bezirksamt der Auffassung zu, dass die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielten Ergebnisse vollständig auch auf die Beschäftigten der freien Träger zu übertragen sind (soweit sie nicht über entgeltbezogene Leistungsverträge finanziert werden) und wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Grundsätzlich folgt das BA der Auffassung, dass die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielten Ergebnisse vollständig auch auf die Beschäftigten der freien Träger übertragen werden sollten. Jedoch ist dies dem Bezirk nur insoweit möglich, als die entsprechenden Steigerungen sich in den Stückkostenpreisen  bzw. in der zugewiesenen Globalsumme wiederfinden. Dies ist für 2019 so nicht erfolgt. Der Bezirk hat mit der Haushaltsaufstellung 2018/2019 eine deutliche Tarifanpassung für die freien Träger von Maßnahmen gem. §§ 11, 13 und 16 KJHG vorgenommen. Hierdurch konnte der Anschluss an die Tarifentwicklung mit Stand Ende 2017 erreicht werden. Dies führte u.a. zu einem negativen Jahresabschluss des Jugendamtes. Der Bezirk hat hier also investiert. In diese Anpassung konnte jedoch der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht vorliegende  Tarifabschluss nicht vollständig einkalkuliert werden. Mit dem Tarifabschluss 2019 und seiner rückwirkenden Inkraftsetzung ist nun wiederum ein „Aufholen“ der Tarifanpassung bei den freien Trägern nötig.

Frage 3

In welcher Art und Weise (Zeit und Maßnahmeplan) wird das Bezirksamt die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielte Tariferhöhung an die für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei freien Trägern Beschäftigten weitergeben?

Antwort:

Im Haushaltsplanentwurf des Jugendamtes ist für 2020 eine Anpassung der Fördersummen der Freien Träger so vorgesehen, dass diesen eine TvL äquivalente Bezahlung Ihrer Mitarbeitenden gem. Tarifabschlusss aus 2019 inkl. Nachholbedarf möglich sein sollte. Gem. Beschluss des JHA wurde für 2021 mit einer nochmaligen Steigerung der Personalausgaben von 3,5 % ausgegangen. Zugleich sollen für beide Haushaltsjahre Anpassungen der Sach- und Regiekosten berücksichtigt werden. Diese Planungen für Steigerungen der Förderung aller lfd. Angebote freier Träger übersteigt das dem Jugendamt hierfür zur Verfügung stehende Budget. Hierüber muss im Rahmen der Haushaltsbesprechungen entschieden werden.

Beim Amt für Soziales war die Höhe der Tariferhöhung für das HHJ 2019 noch nicht bekannt. Alle betroffenen Träger haben mit einer fiktiven Steigerung der Gehälter gerechnet und die Mittel beantragt. Für die Jahre 2020/2021 müssen erneut Anträge mit einer entsprechenden Erhöhung gestellt werden. 

Frage 4

Welcher Betrag ist notwendig, um die erzielte Tarifverbesserung vollständig an die freien Träger im Bezirk weiterzugeben?

Antwort:

Für 2020 werden nur für die Tarifanpassung der Freien Träger des Jugendamtes ca. 273.538 € benötigt. Dies entspricht bei Änderung von 2.870.861 in 2019 auf 3.144.399 in 2020 etwa einer Steigerung von 10 %. Für die Ermittlung dieses Betrages wurden bei den freien Trägern der entsprechende Bedarf abgefragt, geprüft und erfasst. Für 2021 wäre dann eine weitere Steigerung der Personalkostenförderung um ca. 3 % auf 3.237.793 € nötig, um die Tarifverbesserungen bei den freien Trägern sicher zu stellen.

Frage 5

Wird das Bezirksamt die in der Globalsumme für das Haushaltsjahr 2019 bereits enthaltenen Tarifvorsorge und den mit der technischen Fortschreibung nach Tarifabschluss erwarteten Differenzbetrag zum tatsächlich erfolgten Tarifabschluss vollständig an die Beschäftigten bei freien Trägern weitergeben und wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Im Bereich des Jugendamtes erfolgte 2019 eine Anpassung der Fördersumme für freie Träger in den genannten Bereichen von 2019 3.209.000€ ggü 2018 3.036.000 €. Dies entspricht einer Steigerung von 5,7 %. Dieser Betrag wird 2019 vollständig an die freien Träger ausgegeben.

Das Amt für Soziales zahlt keinen Differenzbetrag, da die Zuwendungen entsprechend beantragt waren.

Für die Schuldner- und Insolvenzberatung hat das Amt für Soziales keine finanzielle Möglichkeit den vollständigen Bedarf auszugleichen. Die Zuweisung der Mittel erfolgt über das Verwaltungstransferprodukt (VT) 80001 – Schuldner-/Insolvenzberatung – und basiert auf den gebuchten Kosten und Mengen des jeweiligen Vorvorjahres. Die Mittel werden im Rahmen der produktbezogenen Budgetierung auf die Bezirke verteilt und sind anschließend Bestandteil der bezirklichen Globalsummen. Der tatsächliche Bedarf ist oft viel höher, als die zugewiesenen Mittel.

Frage 6

 

Inwiefern wird das Bezirksamt bei der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2020/21 finanzielle Vorsorge treffen, um die erzielten Tarifergebnisse auch über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages an die im und für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg tätigen Beschäftigten freier Träger zu übertragen?

Antwort:

 

Da die hieraus erwachsenen Budgetbedarfe die aus der Globalsumme bereitgestellten Haushaltseckwerte für den Bereich T-Rest überschreiten, kann diese Frage erst im Rahmen der Haushaltsentscheidungen beantwortet werden.

Die zusätzlichen Mittel sollen im HHP 2020/2021 für die Tarifanpassung eingestellt werden.

Frage 7

 

Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass die Weitergabe der Tariferhöhung auch tatsächlich und vollständig bei den Beschäftigten der freien Träger ankommt?

Antwort:

Im Rahmen der Leistungsverträge zur Finanzierung der Angebote mit dem Jugendamt müssen die freien Träger einheitliche Finanzplanungen vorlegen, aus denen auch ersichtlich ist, welche Mittel für Personal bereitgestellt werden. Hieraus sind Rückschlüsse möglich, jedoch kann nicht in jedem Einzelfall nachvollzogen werden, inwieweit dies im vollem Umfang erfolgt. Die Träger sind in ihren tariflichen Entscheidungen frei. Es gibt jedoch für das Jugendamt keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die freien Träger diese Mittel auch an die Mitarbeitenden weiter geben.

Beim Amt für Soziales müssen die Träger den Zuwendungsantrag entsprechend anpassen und stellen.

Darüber hinaus wurden Träger gebeten, im Verwendungsnachweis zu belegen, dass die erhaltenen Personalkostensteigerungen vollständig an die Beschäftigten weitergegeben worden sind.

 

 

Angelika Schöttler

Bezirksbürgermeisterin

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