Stufenvorweggewährungen im RSD vereinfachen

Antrag: BV Martin Rutsch, Fraktion DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsfinanzverwaltung dafür einzusetzen, dass RSD-Mitarbeitende im Bewilligungsverfahren zu Stufenvorweggewährungen nicht mehr Angebote von externen Arbeitgebern vorlegen müssen.

Begründung:

Die genauen Regularien zur Stufenvorweggewährung sind im Arbeitsmaterial zu § 16 Absatz 5 Satz 1 vom 2. Januar 2018 festgelegt. Darin heißt es in Bezug auf die Stufenvorweggewährung: „Liegen konkrete nachweisbare Anhaltspunkte vor, aus denen sich ergibt, dass die qualifizierte Fachkraft tatsächlich zu besseren Bedingungen zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb des Landes Berlin wechseln könnte und würde die Nachbesetzung der Stelle mit einer anderen geeigneten Bewerberin/einem anderen Bewerber besondere Schwierigkeiten bereiten, kann eine Zulage gewährt werden.“ (vgl. S. 24). Dass dies in der Praxis die Vorlage eines Angebots von einem externen Arbeitgeber bedeutet, wurde durch das Bezirksamt bestätigt (vgl. KA 0475/XX, Frage 9 und 12).

Für Mitarbeitende des RSD bedeutet dieses Prozedere eine zusätzliche Belastung in ihrem sowieso anspruchsvollem Beruf. Sie haben die Stufenvorweggewährungen zweifelsohne verdient. Hier Hürden zu nehmen, könnte zu einer Beschleunigung des Verfahrens und einer Entlastung der Mitarbeitenden führen.