Stadtteilmütter im Bezirk

Mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

Mündliche Anfrage Nr. 10

des Bezirksverordneten Martin Rutsch (LINKE)

 

Stadtteilmütter im Bezirk

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

ich beantworte die mündliche Anfrage des Bezirksverordneten Rutsch

für das Bezirksamt wie folgt:

 

1. Frage

Wie wird das Bezirksamt das von der Senatsverwaltung für Jugend aufgelegte Programm zur Förderung von Stadtteilmüttern im Bezirk nutzen?

Antwort

Das Bezirksamt weist zunächst einmal darauf hin, dass es sich bei diesem Landesprogramm um Stadtteilmütter und nicht um inhaltlich z.T. ähnliche, aber anders akzentuierte Tätigkeiten wie z.B. Integrationslotsinnen o.ä. handelt.

Das Jugendamt wurde hierzu 2018 in Form einer Bedarfsabfrage der Senats-verwaltung Bildung, Jugend und Familie beteiligt. Im Rahmen dieser Vorgaben hat der Bezirk den maximal möglichen Bedarf für den Einsatz von Stadtteil-müttern geltend gemacht.

Als Priorität wurden alle 6 im Bezirk befindlichen Familienzentren genannt. Darin sind gleichermaßen die vom Land und vom Bezirk finanzierten Standorte ent¬halten. Des Weiteren wurde ein Bedarf von regional und standortunabhängig arbeitenden Teams von Stadtteilmüttern angegeben.

 

2. Frage

Welcher Handlungsspielraum ergibt sich für Tempelhof-Schöneberg aus dem Programm?

Antwort

Da noch nicht alle Kriterien zur Umsetzung und zur Verteilung der Stellen hinreichend bekannt sind, wäre es verfrüht, Aussagen zu treffen. Das Bezirksamt wird alle seine Möglichkeiten zur Ausgestaltung bei der Festlegung der bezirklichen Prioritäten zur Umsetzung des Programms nutzen.

               

 

Nachfragen:

1. Frage

Wird es dann mehr Stadtteilmütter in Tempelhof-Schöneberg geben?

Antwort

Die bisher von der Senatsverwaltung genannten Kriterien und die sich daraus ergebenden Folgen für die Verteilung lassen noch keine endgültige Antwort zu. Grundsätzlich geht der Bezirk davon aus, dass es künftig auch mehr Stadtteilmütter im Bezirk geben wird. Unklar ist, in welcher Größenordnung und ob dies bereits ab 2020 der Fall sein wird.

Da das Programm auch Qualifizierungsanteile zur Ausbildung enthält und sinnvollerweise auf mehrere Jahre angelegt ist, wird es sich eher um einen schrittweisen Zuwachs handeln. 

 

2. Frage

Warum gibt es bislang nur eine Stadtteilmutter in unserem Bezirk?

 Antwort

In Erweiterung und als Ergänzung des Landesprogramms Familienzentren an Kitas wurde 2017 die Möglichkeit eröffnet, dass beginnend mit dem Haushalt 2018/2019 Stadtteilmütter durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziert werden. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln wurden Stadtteilmütter in sechs Bezirken finanziert, der Bezirk Tempelhof-Schöneberg gehört dazu.

Zu den vorgegeben Kriterien für den Einsatz der Stadtteilmütter gehörte, dass nur Träger der vom Land geförderten Familienzentren antragsberechtigt waren. Der Bezirk wurde hinsichtlich der Prioritäten, insbesondere in der Standortfrage, einbezogen.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Berlin, den 19. Juni 2019

Oliver Schworck

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