Radwegeplanung im Bezirk, Stückwerk oder Konzept?

Große Anfrage, Drucks. Nr: 1388/XX, Bezirksverordneter Martin Rutsch (Fraktion DIE LINKE)

Drucksache Nr. 1388/XX

 

Große Anfrage Fraktion DIE LINKE

gem. § 12 BezVG i.V. mit § 37 GO BVV

 

Radwegeplanungen im Bezirk, Stückwerk oder Konzept

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher Böltes,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

ich beantworte die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE und des Bezirksverordneten Rutsch für das Bezirksamt wie folgt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt 2020 in der Radwegeplanung in Angriff nehmen?

Antwort:

Es ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen

  • IM BEZIRK durch die Senatsverwaltung  und
  • DURCH DAS BEZIRKSAMT.

Über beide Maßnahmenbündel berichtet das Bezirksamt jeweils differenziert in jeder Sitzung des bezirklichen FahrRates, dessen Sitzungsprotokolle auf der Website der BVV öffentlich zugänglich sind.

Über die Maßnahmen, die die Senatsverwaltung im Bezirk plant bzw. umsetzt bzw. zur Umsetzung vorbereitet, entscheidet die SenUVK in eigener Verantwortung über Zeitplanung und Ressourcenzuordnung. Das BA befindet sich darüber mit der SenUVK im Gespräch mit dem Ziel, dass bestimmte Maßnahmen prioritär geplant bzw. umgesetzt werden. Weitere Gespräche müssen durchgeführt und das Ergebnis abgewartet werden, bevor verbindliche Aussagen gemacht werden können.

Das Bezirksamt verfolgt für 2020 als übergeordnetes Ziel die Konsolidierung und Vergrößerung der Neubaugruppe.

Das Bezirksamt hat im letzten Herbst fünf prioritäre Projekte gegenüber der SenUVK benannt, die alle noch nicht fertig gestellt sind. Daher sind diese weiterhin aktuell: Tempelhofer Damm, Boelckestraße, Schönebergerstraße, Kolonnenstraße, Rampe am Priesterweg, Torgauerstraße)

Große Baumaßnahmen, von denen nicht nur, aber auch der Radverkehr profitieren, sind die Bahnhofsstraße in Lichtenrade, die Planung für die Gartenstadt Neu-Tempelhof.

Der Fachbereich Straßen plant im Jahr 2020 die Umsetzung von folgenden Radverkehrsmaßnahmen:

Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf dem Tempelhofer Damm zw. Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße,

Fahrradfreundlicher Umbau der Parkstraße und der Blumenthalstraße, gemeinsam mit den Leitungsbauarbeiten der BWB;

Instandsetzung Radweg Attilastraße zwischen Arnulfstraße und Tankredstraße;

Neubau eines Zweirichtungsweges in Alt-Mariendorf zwischen Rathausstraße und Forddamm

Des Weiteren sind die Bahnhofsstraße in Lichtenrade, die Planung für die Gartenstadt Neu-Tempelhof, die Begegnungszone Maaßenstraße und die Vielzahl an offenen Anträge der BVV zu bearbeiten. Neue Projekte sind nicht vorgesehen.

 

2. Woran scheitert die Umsetzung einer größeren zusammenhängenden Maßnahme, während andere Bezirke damit schneller vorankommen?

Antwort:

Dem BA ist nicht bekannt, woran diese Aussage festgemacht wird, dass „andere Bezirke schneller vorankommen“. Alle Radverkehrsprojekte werden durch komplizierte Finanzierung, unklare Zuständigkeiten zwischen Hauptverwaltung und Bezirk, zu aufwändige Abstimmungsverfahren zwischen den beteiligten Stellen, konkurrierende Planungen sowie Infrastruktursanierungen der Leitungsbetriebe und der BVG belastet.

Aus vor Ort sichtbaren begonnenen Bauarbeiten ist für Außenstehende nicht erkennbar, welcher Planungsvorlauf erforderlich war, bevor eine Baumaßnahme begonnen hat.

Größere zusammenhängende Maßnahmen ergeben sich in der Regel nur im übergeordneten Straßennetz. Für Planungen im übergeordneten Straßennetz ist das Bezirksamt aufgrund der Zuständigkeiten (AZG) auf die Unterstützung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angewiesen. Mehrere größere Radverkehrsplanungen im Bezirk erfolgen aktuell in Verantwortung bzw. im Auftrag der Senatsverwaltung. Diese entscheidet in eigener Verantwortung über die Zeitplanung und Ressourcenzuordnung.

Für die Markierung von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn im übergeordneten Straßennetz ist für die Erteilung einer dauerhaften verkehrsbehördlichen Anordnung die VLB B zuständig, nicht das Bezirksamt.

Nach Kenntnis des FB Straßen stehen auch in der Senatsverwaltung und bei der Verkehrslenkung VLB B nicht genügend Personalkapazitäten zur Verfügung, um die Vielzahl der Anträge der Bürger und Verbände entsprechend bearbeiten zu können.

Auch bei SenUVK ist im Vergleich zu 2003 der Personalbestand im Bereich Tiefbau um ein Drittel gesunken. Diese Mangelsituation stellt derzeit für die Bezirke eine starke Konkurrenz im Wettbewerb um kompetente Mitarbeitende dar.

Weiterhin wird die bauliche Umsetzung, der durch den FB Straßen geplanten Maßnahmen, in den meisten Fällen durch die nicht rechtzeitige Erteilung der verkehrsbehördlichen Anordnung für die Baustelle durch die VLB A verzögert.

Die Maßnahmen zur Umsetzung des bezirklichen Nebenroutennetzes stellen größtenteils Lückenschlüsse bzw. kleinere bauliche Maßnahmen dar.

 

3. Welche personellen Umstellungen im zuständigen Fachbereich bedarf es aus Sicht des Bezirksamtes, um den Ausbau und die Sanierung von Radwegen offensiver voranzubringen?

Antwort:

Die Leistungsfähigkeit des Bezirksamtes wird durch die Besetzung der zwei offenen Stellen für Radverkehr sicher besser werden. Diese befinden sich zum weiderholten Mal in Ausschreibung. Hierbei ist aber vor allem eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zentral, d.h. das Bezirksamt muss sich in Konkurrenz mit anderen Bezirken und der Senatsverwaltung behaupten.

Weitere offene Stellen sind im Besetzungsverfahren. Zudem hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Konkurrenzfähigkeit der Bezirke deutlich gestärkt, indem Tiefbau-Ingenieure als Mangelberuf anerkannt wurden und nunmehr fachliche Zulagen möglich sind.

Des Weiteren hat die BVV für den Haushalt 2020/21 zusätzliche Stellen für das Mobilitätsmanagement, die Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden sowie für die Koordination bewilligt. Davon verspreche ich mir eine weitere Entlastung der Ingenieure

 „Personelle Umstellungen“ sind erst in diesem Kontext möglich.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass der FB Straßen nicht für alle Aspekte der Radwegplanung zuständig ist. Wie bereits oben beschrieben, gibt es 1) gemäß AZG eine Arbeitsteilung zwischen Senatsverwaltung und Bezirk, 2) gemäß StVO eine Aufgabenteilung zwischen StraßenVERKEHRSbehörde und StraßenBAUbehörde.

Es ist festzustellen, dass es aktuell AUF ALLEN EBENEN und in ALLEN DIENSTSTELLEN, die an der Radwegplanung beteiligt sind, einschließlich Prüf- und Genehmigungsbehörden, Berliner Wasserbetriebe, Freiberufliche Ing.-Büros, Baufirmen usw., personelle Engpässe gibt, sodass die Wünsche der Öffentlichkeit und die Vorgaben aus dem MobG aktuell nicht in den gewünschten Zeiträumen umgesetzt werden können.

 

4. Was läuft in unserem Bezirk anders, dass es offensichtlich für diesen Fachbereich Personalprobleme gibt?

Antwort:

Das Bezirksamt tauscht sich auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formaten regelmäßig mit allen anderen Bezirksämtern aus, auch über die Radwegeplanung.

Allgemein wird von ALLEN Bezirksämtern beklagt, dass der Arbeitsmarkt für Ingenieur_innen mit der erforderlichen Qualifikation leergefegt sei, dass die Bezirksämter auf dem Arbeitsmarkt mit Dienststellen des Bundes, des Landes und mit Baufirmen und Ing.-Büros um qualifizierte Arbeitskräfte konkurrieren, dass die Bezirksämter hinsichtlich Arbeitsbedingungen (u.a. Arbeitsort/Dienstgebäude, Bezahlung, usw.) nicht wettbewerbsfähig sind, und es daher an qualifizierten Bewerbungen mangelt.

 

5. Gibt es einen Austausch des Fachbereichs mit erfolgreicheren Bezirken zur Radwegeplanung?

Antwort:

Ja, selbstverständlich, wobei ich die Behauptung des „erfolgreicher seins“ zurückweise.

Siehe Antwort zu Frage Nr. 4

 

6. Gibt es mit anderen Bezirken eine Abstimmung zu Fahrradwegen, so dass sie nicht an der Bezirksgrenze enden müssen?

Antwort:

Die Radwegplanungen im übergeordneten Straßennetz werden bezirksübergreifend durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder in ihrem Auftrag durch die InfraVeloGmbH koordiniert.

Im bezirklichen Nebenroutennetz wurden die Anschlüsse zu den entsprechenden Radwegen in den Nachbarbezirken berücksichtigt.

Das Bezirksamt stimmt darüber hinaus weitere eigene Radwegplanungen, wenn sie an eine Bezirksgrenze stoßen, jeweils mit dem Nachbarbezirk ab. Gleiches gilt, wenn ein Nachbarbezirk mit einer entsprechenden eigenen Planung auf uns zukommt.

 

7. Welche Impulse aus dem FahrRat wurden konkret durch die Verwaltung umgesetzt?

Antwort:

Das Bezirksamt berücksichtigt stets die Anregungen und Wünsche aus dem FahrRat bei der Generierung neuer Maßnahmen sowie bei der Auswahl und Prioritätensetzung der Maßnahmen zur Planung und Umsetzung.

Eine detaillierte Auflistung aller Maßnahmen würde den Rahmen der Beantwortung dieser Großen Anfrage sprengen. Das Bezirksamt berichtet darüber laufend im bezirklichen FahrRat, dessen Sitzungsprotokolle auf der Website des Bezirksamtes bzw. der BVV öffentlich zugänglich sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Christiane Heiß

Bezirksstadträtin

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